Baugrenze
(§ 23 Baunutzungsverordnung, BauNVO) Grenze im Bebauungsplan , die von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.
Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.
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(§ 23 Baunutzungsverordnung, BauNVO) Grenze im Bebauungsplan , die von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.