Bauherrenmodell
Das Bauherrenmodell ist ein Steuermodell. Es basiert auf dem Zusammenschluss mehrerer Interessenten zu einer Bauherrengemeinschaft (BGB-Gesellschaft) auf Initiative eines Promotors (Baubetreuers). Diese Gemeinschaft hat das Ziel, die Steuervorteile, die aus der Bauherreneigenschaft resultieren, optimal zu nutzen. Dazu gehören vor allem die sofort abzugsfähigen Werbungskosten.
Die Gesamtabwicklung, einschließlich der typischen Aufgaben des Bauherren , überträgt die Gemeinschaft dabei einem Treuhänder. Zu den typischen Aufgaben zählt zum Beispiel die Beschaffung von Finanzierungsmitteln. Mit dem sogenannten Bauherrenerlass vom 13.8.1981 wurden die Voraussetzungen für die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten präzise geregelt und eingeschränkt. Das Modell hat seither kaum noch Marktbedeutung.