Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan .
Die Gemeinde ist dafür zuständig, Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, muss sie ortsüblich bekannt machen. Bauleitpläne müssen den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung angepasst werden.