Bausparkasse
(§ 1 BSpKG). Die Bausparkasse ist ein Kreditinstitut, das darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern nach Kollektivgrundsätzen ( kollektives Bausparen ) entgegenzunehmen und den Bausparern aus diesen angesammelten Beträgen Gelddarlehen für wohnwirtschaftliche Maßnahmen zu gewähren. Diese Darlehen sind in der Regel nachstellig zu sichern.
Es gibt privatrechtlich und öffentlich-rechtlich ( Landesbausparkassen ) organisierte Bausparkassen. Die Tätigkeit der Bausparkasse unterliegt der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.