Beleihungswert
Wenn ein Kreditnehmer einen Gegenstand oder Rechte als Kreditsicherheit für sein Darlehen verwendet, ermittelt der Kreditgeber den Beleihungswert dieser. Dabei berücksichtigt der Kreditgeber alle für die Bewertung maßgebenden Umstände.
Als Bewertungsgrundlage dienen:
- der Ertragswert
- der Bauwert der Bodenwert
- der Verkehrswert
Ziel der Beleihungswertermittlung ist es, nachhaltig, zumindest für die Darlehenslaufzeit, eine ausreichende und möglichst krisenfeste Besicherung zu gewährleisten. Nach den Beleihungsgrundsätzen für Sparkassen soll deshalb dieser Wert weder die angemessenen Herstellungskosten noch den Verkehrswert übersteigen.