Bereitstellungszinsen
Wenn ein Kreditinstitut einen Kredit zusagt, aber dieser noch nicht vom Darlehensnehmer in Anspruch genommen wird, sind Bereitstellungszinsen zu zahlen. Diese Zinsen stellt das Kreditinstitut in Rechnung.
Die Zinsen entstehen, weil das Kreditinstitut mit der Darlehenszusage die bewilligten Kreditmittel bereitstellt. Anschließend fallen ab sofort Refinanzierungskosten für diese an. In der Regel kann das Kreditinstitut diese Kosten auch nicht durch eine Zwischenanlage voll ausgleichen.