Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Darlehen gegen Negativerklärung

Bausparkassen verlangen für die Gewährung eines Darlehens eine Absicherung (in der Regel in Form einer grundpfandrechtlichen Sicherung oder durch Ersatzsicherheiten wie eine Bürgschaft ).

Bei relativ kleinen Kreditsummen genügt jedoch häufig eine sogenannte Negativerklärung (§ 7 Abs. 4 BSpKG; § 12 BSpKV - Darlehen gegen Verpflichtungserklärung). Durch eine Negativerklärung verpflichtet sich der Kreditnehmer, eine mögliche Sicherung durch Grundpfandrechte nicht durch eine Verpfändung oder Veräußerung des als Pfandobjekts in Frage kommenden Grundstücks zu verhindern.

Negativerklärungen sind bis zu einem Betrag von 30.000 Euro bausparkassenrechtlich möglich. Der Bestand an diesen Darlehen ist bei einer Bausparkasse aufsichtsrechtlich begrenzt.