Dingliche Lasten
Dingliche Lasten sind grundbuchlich verankerte Auflagen, die die Nutzung eines Grundstücks beeinträchtigen und deshalb bei der Beleihungsprüfung besonders zu berücksichtigen sind.
Man unterscheidet dabei in Reallasten , Vorkaufsrechte und Dienstbarkeiten. Siehe auch: Nießbrauch