Wohn-Riester
Die rechtliche Grundlage für Wohn-Riester – auch Eigenheimrente genannt – bildet das Eigenheimrentengesetz. Der Bundestag hat es 2008 verabschiedet, um Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen.
Ziel der Förderung ist, durch die Einbeziehung von selbst genutztem Wohneigentum in die steuerlich geförderte Altersvorsorge Anreize für eine zusätzliche private Altersvorsorge zu schaffen.
Voraussetzung: Der Zulagenberechtigte lebt selbst in der Immobilie und diese stellt seine Hauptwohnung dar. Ferien- oder Wochenendimmobilien erhalten demnach keine Förderung.
Das Eigenheimrentengesetz hat zwei Förderansätze:
- Den Kapitalaufbau in einem Riester-Vertrag
- Die Tilgung eines Darlehens für den Erwerb oder Bau einer Immobilie