Eigentumswohnung
Die Eigentumswohnung umfasst das Einzeleigentum an einer Wohnung und den hiermit verbundenen Miteigentumsanteil an dem Grundstück. Außerdem gibt es Gebäudeteile, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienen (zum Beispiel Treppenhaus, Trockenräume, Fahrradkeller). Wer eine Eigentumswohnung besitzt, hat das unmittelbare Recht, diese zu nutzen. Die Grundstückskosten werden anteilig auf alle Wohnungseigentümer ( Eigentümergemeinschaft ) umgelegt.
Beim Erwerb einer selbstgenutzten Eigentumswohnung erhält der Käufer die gleichen Steuervergünstigungen und Förderungen wie beim Erwerb eines selbstgenutzten Hauses.