Eins B-Hypothek (1b-Hypothek)
Eine Eins B-Hypothek ist ein Darlehen, das im Grundbuch nach einem erststelligen Grundpfandrecht (Eins A-Hypothek) abgesichert ist.
Mit dem erststelligen Grundpfandrecht sichert die Bank ein Darlehen bis zu 60 Prozent, maximal 80 Prozent des Beleihungswerts ab. Benötigt der Kreditnehmer mehr Geld für seine Finanzierung, nimmt er zusätzlich einen nachrangigen Kredit in Anspruch - die Eins B-Hypothek.
Wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht mehr zahlen kann, wird die Immobilie verwertet. Das heißt in der Regel, dass die Bank die Immobilie zwangsversteigert.
Zunächst erhält die Bank ihr Geld, deren Darlehen mit einer Eins A-Hypothek abgesichert ist. Deshalb hat der Kreditgeber mit der Eins B-Hypothek ein größeres Ausfallrisiko. Das schlägt sich in den Konditionen nieder: Die Zinsen der Eins B-Hypothek sind höher als die der Eins A-Hypothek.