Ermäßigung
Ermäßigung eines Bausparvertrages. Der Bausparer kann die Bausparsumme nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der Bausparkasse ermäßigen.
Die Ermäßigung bewirkt eine Verminderung des Darlehensanspruchs und kann eine Erhöhung der Bewertungszahl zum nächsten Bewertungsstichtag sowie eine schnellere Zuteilung bewirken.
Um unerwünschte Zuteilungsoptimierungen zu Lasten des Bausparkollektivs zu verhindern, kürzen manche Bausparkassen die Bewertungszahl, die sich durch die Ermäßigung ergibt. Andere Bausparkassen verwenden Zuteilungssperren von mehreren Monaten.
Die Ermäßigung führt in der Regel nicht zu einer entsprechenden Erstattung der ursprünglich gezahlten Abschlussgebühr . Allerdings wird in den meisten Fällen der gebührenfreie Abschluss eines neuen Bausparvertrages bis zur Höhe der untergegangenen Bausparsumme gestattet.