Gerichts- und Notarkostengesetz
Regelt unter anderem die Gebührensätze der Notare. Zum Beispiel für die Beurkundung von Kaufverträgen oder für Eintragungen in das Grundbuch . Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nicht nach dem Aufwand, sondern nach dem Geschäftswert der Immobilie. Bei Grundstücken ist der Verkehrswert und die Art der Leistung ausschlaggebend. Einzelheiten sind in einer Gebührentabelle festgelegt.