Immobilienmakler
Auch Grundstücksmakler oder Wohnungsmakler. In der Regel freier Gewerbetreibender (Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung), der Interessenten Immobilien vermittelt. Dabei kann es sich um Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte handeln. Der Immobilienmakler besichtigt das Objekt und beschreibt es in einem Exposé . Anschließend sucht er Interessenten, berät potentielle Kunden und führt Besichtigungstermine durch. Für seine erfolgreichen Bemühungen (Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags) erhält er eine Maklerprovision. Siehe auch: Courtage , Maklervertrag