Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Instandhaltungsrücklage

(§ 21 Abs. 5 WEG). Nach dem Wohnungseigentumsgesetz vorgeschriebene Ansammlung einer angemessenen Geldsumme, aus der notwendige Reparaturen am gemeinschaftlichen Gebäude bezahlt werden. Für die Instandhaltungsrücklage wird in der Regel ein monatlich gleichbleibender Betrag erhoben, der sich an der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen orientiert. Sie wird von allen Miteigentümern aufgebracht. Die Rückstellungsbeträge gehören zum Gemeinschaftseigentum .