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Kapitalgedeckte Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente ist in Deutschland umlagefinanziert. Das bedeutet: Die Beiträge, die Arbeitnehmer heute in die Rentenkasse einzahlen, finanzieren später nicht ihre eigene Rente, sondern die der heutigen Rentner. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge. Somit kommt die junge Generation für die Rente der älteren Generation auf. Dafür hat sich der Begriff Generationenvertrag etabliert.

Da die Bevölkerung immer älter wird, müssen immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Rentner aufkommen. Deshalb geht man davon aus, dass heutige Rentenbeitragszahler ihre Rente im Alter aufstocken müssen. Ihnen wird geraten, zusätzlich für die Rente vorzusorgen. Dafür gibt es verschiedene Formen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Der Staat fördert viele dieser Altersvorsorgen, wie zum Beispiel mit Wohn-Riester.