Makler-Alleinauftrag
Der Makler-Alleinauftrag ist eine besondere Art des Maklervertrags . Der Makler-Alleinauftrag ist gesetzlich nicht geregelt. Er unterscheidet sich vom Allgemeinauftrag dadurch, dass der Makler innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes tätig werden muss. Das heißt vor allem, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführen muss. Zum Beispiel muss er Inserate für die Immobilie schalten.
Dafür verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Außerdem kann er den Auftrag innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht widerrufen, es sei denn wegen Untätigkeit des Maklers.