Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung dient dazu, den Darlehensnehmer oder seine Hinterbliebenen abzusichern. Kann er das aufgenommene Darlehen nicht mehr zurückzahlen, so bezahlt die Versicherung die Restschuld des Darlehens. Die Restschuldversicherung übernimmt die Restschuld zum Beispiel beim Tod des Kreditnehmers, bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder auch bei schwerer Krankheit des Darlehensnehmers.