Sicherheitseinbehalt
Mit dem Sicherheitseinbehalt sichert sich der Bauherr gegenüber dem Bauunternehmer ab. Er behält einen Anteil der zu zahlenden Vertragssumme ein, bis alle im Bauvertrag vereinbarten Leistungen erfüllt sind. In der Regel beträgt der Sicherheitseinbehalt zehn Prozent der Bruttovertragssumme. Der Bauunternehmer kann ihn durch eine Gewährleistungsbürgschaft ablösen.