Sparer-Kassen-Leistungsverhältnis
(§ 8 BSpKG). Verhältnis zwischen den Leistungen der Bausparer (Bausparen) und denen der Bausparkasse. Damit das kollektive Bausparsystem funktioniert, müssen die Sparleistungen der Bausparer und die Kassenleistungen der Bausparkasse ausgewogen sein. Das Sparer-Kassen-Leistungsverhältnis (SKLV) ist deshalb in § 8 BSpKG genau definiert. Es bezieht sich auf die gesamte Laufzeit der einzelnen Bausparverträge . Für seine Berechnung gibt es verschiedene Methoden. So kann man etwa die Summe der Guthaben bilden, die der Bausparvertrag zu bestimmten Terminen in der Sparphase aufweist und die Summe der Restdarlehen in der Tilgungsphase. Die erste wird durch die zweite Summe dividiert. Das Ergebnis sagt etwas aus über die effektive Kapitalbindung eines Bausparvertrages in der Spar- und Darlehensphase.
Nach § 7 BSpKVO sind die Bausparkassen verpflichtet, in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) geeignete Voraussetzungen für die Zuteilung aufzunehmen. Diese müssen auf Dauer zu einem kollektiven SKLV von mindestens 1,0 führen. Eine Legaldefinition für das kollektive SKLV gibt es nicht. In der Praxis lässt sich das kollektive SKLV für die Vergangenheit ermitteln, indem man die Entnahmen aus der Zuteilungsmasse analysiert. Für die Zukunft lässt sich das SKLV durch entsprechende Simulationsrechnungen feststellen. Diese Rechnungen basieren auf Annahmen über die Entwicklung von Größenordnung und Struktur der Bausparkollektive.