Vorsorgeaufwendungen
(§ 10 Abs. 1 Nr.2 EStG). Unter die Vorsorgeaufwendungen fallen Beiträge an Versicherungen, die der Versicherungsnehmer für die eigene Vorsorge entrichtet. Darunter fallen zum Beispiel Beiträge für die gesetzliche Lebensversicherung, die eigene Altersvorsorge oder für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese lassen sich als Sonderausgaben steuerrechtlich bis zu einer bestimmten Höhe von den Einkünften abziehen.