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Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

(Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht vom 15.03.1951). Das WEG definiert den Begriff des Wohnungseigentums . Unter anderem regelt es die Begründung des Wohneigentums. Wohneigentum kann entweder durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch Teilung erlangt werden. Außerdem legt das WEG die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und das Wohnungserbbaurecht fest. Es beschreibt, wie Wohneigentum verwaltet und veräußert werden kann. Und definiert die Inhalte, Ansprüche und Veräußerung von Dauerwohnrechten.