Zulagen
Im Rahmen von staatlichen Förderungen bedeutet Zulage: eine Sozialleistung oder Subvention, die den Empfänger bei einem bestimmten Vorhaben unterstützt und an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt ist.
Staatliche Zulagen beim LBS-Bausparen gibt es etwa durch die Arbeitnehmersparzulage , die Wohnungsbauprämie und die Riester-Förderung .
Wer Anspruch auf Zulagen hat, ist abhängig von der jeweiligen Förderung. Einkommensgrenzen, Beschäftigungsart und andere Faktoren werden je nach Förderung unterschiedlich bewertet.