Wichtige Informationen zu Ihrem LBS-Kontoauszug
Die Jahreskontoauszüge für 2022 wurden Ende Januar und Anfang Februar 2023 versendet.
Unterjährig erhalten Sie aktuelle Informationen zu Ihren LBS-Bausparverträgen über die LBS-Online-Vertragsauskunft . Alternativ können Sie sich Ihre Verträge in Ihrem Sparkassen-Online-Banking oder Ihrer S-App ansehen, wenn Sie Ihre LBS-Bausparverträge hierfür durch Ihre Sparkasse in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben freischalten lassen.
Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Für Detailinformationen steht Ihnen Ihr persönlicher Berater bei der LBS oder Sparkasse oder unser Dialogcenter unter der Telefonnummer 040 20210 gern zur Verfügung.
Sie möchten Ihre LBS-Post ganz einfach und bequem digital erhalten, sind Sparkassenkunde und nutzen bereits das Elektronische Postfach Ihrer Sparkasse? Dann können Sie ab sofort auch Ihre Post der LBS digital erhalten. Alle Vorteile und wie das genau funktioniert erfahren Sie hier .
Bisher ist dieser Service bei folgenden Sparkassen in Hamburg und Schleswig-Holstein verfügbar:
- Haspa
- Förde Sparkasse
- Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg
- Nord-Ostsee Sparkasse
- Sparkasse Elmshorn
- Sparkasse Holstein
- Sparkasse zu Lübeck
- Sparkasse Mittelholstein
- Sparkasse Südholstein
- Sparkasse Westholstein
- Stadtsparkasse Wedel.
Neben dem Kontoauszug und ggf. einer Steuerbescheinigung (sofern Kapitalertragssteuer belastet wurde) erhalten Sie bei entsprechenden Sparleistungen den Antrag auf Wohnungsbauprämie. Zudem erhalten sie den „Informationsbogen für den Einleger“.
- Sind Sie umgezogen? Hat die LBS Ihre neue Adresse? Bitte teilen Sie uns gern hier Ihre neue Adresse mit.
- Die LBS verschickt Unterlagen pro Vertragsinhaber. Es ist daher möglich, dass Eheleute/eingetragene Lebenspartner ihre Kontoauszüge an unterschiedlichen Tagen erhalten (Beispiel: Kontoauszüge zu Einzelverträgen der Ehefrau am Montag, Kontoauszüge zu Einzelverträgen des Ehemanns sowie die Kontoauszüge der gemeinsamen Verträge am Donnerstag).
Bei vor- oder zwischenfinanzierten Bausparverträgen werden für das Spar- und Kreditkonto separate Kontoauszüge erstellt. Dies gilt auch für Spar- und Darlehenskonten bei zugeteilten Verträgen.
Die bisherige, in Papierform erteilte, Bescheinigung der angelegten vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist vom Gesetzgeber durch eine elektronische Meldung abgelöst worden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinung. Weiterhin sind nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz max. nur 470 € VL pro Arbeitnehmer mit der Sparzulage förderfähig.
Die Einwilligung muss von jedem Arbeitnehmer erteilt werden, dem die VL-Zahlungen auf einem Bausparvertrag zuzurechnen sind. Nutzen sie hierfür gern folgendes Formular.
Einwilligungserklärung eVL - LBS SHH (PDF 1,377 MB)
Bitte schicken Sie dies ausgefüllt und unterschrieben per Post an die LBS oder gescannt per E-Mail an info@lbs-shh.de . Beispiel: Sie besitzen alleine einen Bausparvertrag. Fließen jedoch auch die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Ehepartners auf diesen Bausparvertrag ein, so muss Ihr Ehepartner in die Übertragung an das Finanzamt einwilligen.
Unsere Postanschrift: LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Postfach 57 02 47, 22771 Hamburg.
Das kann verschiedene Gründe haben:
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Unsere IBAN (International Bank Account Number) oder Ihre Bausparvertragsnummer (im Verwendungszweck) war bei der Überweisung nicht korrekt angegeben. Bei falscher IBAN geht der Überweisungsbetrag in der Regel auf das Konto des Auftraggebers zurück.
Bitte nutzen Sie für Ihre Einzahlungen folgedende Bankverbindungen:
Bei bei der Haspa DE73 2005 0550 1280 1600 01
oder der Förde Sparkasse DE10 2105 0170 0000 1222 00
Als Verwendungszweck geben Sie bitte immer Ihre Bausparvertragsnummer an.
- Sofern Sie bei uns mehrere Verträge besitzen, prüfen Sie bitte auch Ihre anderen Bausparkonten. Eventuell wurde der fehlende Betrag dort gebucht.
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Ihre Einzahlung oder VL-Zahlung zum Jahresende ist eventuell erst im neuen Jahr eingegangen. Diese wird im Kontoauszug des Folgejahres ausgewiesen. Ihren aktuellen Kontostand können Sie auch in der LBS-Online-Vertragsauskunft
einsehen.
- Sollten Vermögenswirksamen Leistungen (VL) fehlen, so sprechen Sie bitte Ihren Arbeitgeber an, da dieser die Zahlung der VL veranlasst.
Überweisungen zum Ende des Monats Dezember konnten möglicherweise nicht rechtzeitig gebucht werden. Diese werden im Kontoauszug des Folgejahres ausgewiesen und sind bereits heute in der Online-Vertragsauskunft ersichtlich. Wenn Sie unsere Online-Vertragsauskunft noch nicht nutzen, können Sie
hier
bequem Ihren persönlichen Zugang beantragen.
Soll der im Dezember angewiesene Überweisungsbetrag noch zur Erlangung der Wohnungsbauprämie des Vorjahres dienen, melden Sie sich bitte bei Ihrem persönlichen Berater oder im Dialogcenter Ihrer LBS unter 040 2021-0.
Die Steuerbescheinigung ist dem Finanzamt einzureichen, wenn:
- Sie verpflichtet sind, Ihre Zinseinkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
- Sie sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer im Rahmen der Steuererklärung erstatten lassen möchten.
- Sie einen Bonusverzicht als negative Zinseinkunft geltend machen möchten.
Haben Sie Ihren WOP-Antrag eingereicht? Für die Einreichung des Prämienantrages haben Sie zwei Jahre nach Ablauf des Prämienjahres Zeit. Ihre Einzahlungen müssen mindestens 50 € im Prämienjahr betragen.
Hinweis für Ehegemeinschaften und eingetragene Lebensparterschaften mit Einzelverträgen und gemeinsamen Verträgen: Vertragsabhängig erhalten Sie bis zu drei WOP-Anträge. Bitte reichen Sie alle WOP-Anträge von beiden Partnern unterschrieben ein, wenn die auf allen WoP Anträgen ausgewiesenen Einzahlungen in Summe mindestens 50 Euro betragen.