Hinweisgebersystem
Sie alle kennen vermutlich den bekanntesten Whistleblower der letzten Jahre, Edward Snowden. Als Mitarbeiter einer Beratungsfirma des Geheimdienstes NSA deckte er auf, wie massiv die US-Regierung das Internet überwachte.
Was ist Whistleblowing?

Das Aufdecken von Missständen im Unternehmen wird als Whistleblowing bezeichnet. Damit sind Verstöße gegen Gesetze – wie Daten- oder Verbraucherschutz – gemeint, die mit einem Straf- oder Bußgeld bewehrt sind.
Was ist kein Whistleblowing?
Stellen Sie Ihre persönlichen Erfahrungen dar, ist das kein Whistleblowing. Beispiel: "Der LBS-Berater XY hat mich schlecht beraten".
Warum informieren wir hier darüber?
Die LBS Süd steht für eine nachhaltige Unternehmenskultur und handelt verantwortungsvoll. Sollten Ihnen dennoch Regelverstöße auffallen, melden Sie uns diese bitte über einen der unten angegebenen Kanäle. Ob Kundin, Dienstleister, Bewerberin oder ehemaliger Mitarbeiter: Sie alle können potenzielle Whistleblower sein.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Sie als Whistleblower vor Benachteiligung. Es bewahrt Sie vor Kündigung oder Suspendierung sowie vorzeitiger Kündigung oder Aufhebung eines Vertrags über Dienstleistungen. Einzige Voraussetzung: Zum Zeitpunkt der Meldung hatten Sie hinreichend Grund anzunehmen, dass der gemeldete Verstoß der Wahrheit entsprach.
Bitte wählen Sie einen der folgenden Kanäle. Wir behandeln Ihre Angaben streng vertraulich:
Persönliches Gespräch | Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir einen Termin vereinbaren können. | |
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Telefon | Kristof Panzer Vaia Likopoulou Tobias Jehle |
0711 183-2546 0711 183-2885 089 41113-6494 |
hinweisgebersystem@lbs-sued.de | ||
Post | LBS Süd Kristof Panzer – persönlich (alternativ: Vaia Likopoulou) Jägerstrasse 36 70174 Stuttgart LBS Süd Tobias Jehle – persönlich Arnulfstraße 50 80339 München |
Damit wir Ihren Hinweis effektiv bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
- Name
- Adresse
- E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
Bei der Formulierung können Ihnen diese Fragen helfen:
- Wann ist es passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wer ist beteiligt?
- Welche Einzelheiten sind Ihnen bekannt?
Ebenfalls besteht für Sie als Hinweisgeber die Möglichkeit sich an die externen Meldestellen beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), beim Bundeskartellamt bzw. an die jeweilige Landesverwaltung zu wenden. |
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Wir bestätigen Ihnen innerhalb von sieben Tagen den Eingang Ihres Hinweises. Sobald wir die Bearbeitung abgeschlossen haben, informieren wir Sie spätestens nach drei Monaten über die geplanten und/oder bereits ergriffenen Maßnahmen. Unter der Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen werden wir abschließend den Vorgang archivieren.