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KfW fördert Einbruchschutz mit bis zu 1.500 Euro

Im Rahmen der Programme

"Altersgerecht Umbauen - Kredit“ (159) und "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" (455)

fördert die KfW ab sofort auch Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz.

Sie zahlt Zuschüsse von bis zu 10 Prozent, maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit.

Gefördert werden Eigenheime ebenso wie Mietwohnungen.

Förderfähige Maßnahmen sind:

• Haus- und Wohneingangstüren der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser

( max. U-Wert = 1,3 W/m2K, wenn Tür in thermische Gebäudehülle eingebunden )

• Tür-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2

• Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18521, Klasse 3 oder besser

• Einsteckschlösser nach DIN 18521, Klasse 4 oder besser

• Fenster-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2

• Gitter der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser

• Rollläden der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser

• Einbruch- und Überfallmeldung, DIN EN 50131, Grad 2 oder besser

• Türspione

• (Bild)-Gegensprechanlagen, Türkommunikation

• Beleuchtung

Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen:

Die Höhe des Zuschusses beträgt 10% der förderfähigen Kosten (max. 1.500 € pro Wohneinheit). Zuschussbeträge unter 200 € werden nicht ausgezahlt.

Beantragung unter: kfw

Einbruchschutz-Förderung der KfW (PDF 0,367 MB)