Eigenheimförderung NRW 2016:
So hoch sind die Öffentlichen Mittel in Ihrem Wohnort
Wer in die eigenen vier Wände ziehen will, erhält auch in diesem Jahr Unterstützung durch die sogenannten „Öffentlichen Mittel“. Da das Immobilien-Preisniveau in NRW sehr unterschiedlich ist, gibt es drei verschiedene Kostenkategorien, nach der sich die Höhe der Grundförderung richtet. Einige Orte erhalten einen zusätzlichen Stadtbonus, in anderen wird nur der Kauf gebrauchter Wohnungen gefördert.
Die LBS bringt Licht ins Dunkel: Am Beispiel einer vierköpfigen Familie zeigen wir hier, wie viel Förderung in Ihrem Ort möglich ist. Diese setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Baudarlehen, einem Starterdarlehen von 10.000 Euro sowie einem Kinderbonus von 10.000 Euro je Kind beim Neubau bzw. max. 8.000 Euro beim Gebrauchtkauf. Dazu kommen weitere 10.000 Euro für barrierearmes Bauen (nur Neubau).
Das Darlehen wird in den ersten fünf Jahren mit lediglich 0,5 Prozent verzinst, hinzu kommt ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5 Prozent. Zwar erscheint der Zinsvorteil derzeit nicht hoch. Mindestens ebenso wertvoll ist aber die Möglichkeit, dass das Landesdarlehen im Grundbuch nachrangig eingetragen wird.
Auch bei gebrauchten Immobilien ist eine Förderung möglich. Gebrauchte Objekte vor Baujahr 1995 müssen so modernisiert werden, dass sie weniger als 150 Kilowattstunden Energie pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche verbrauchen. Wohnungen ab Baujahr 1995, die ja bereits die 1. Wärmeschutzverordnung erfüllen, müssen nicht modernisiert werden, die Förderung ist dafür etwas geringer. Wird ein vorhandenes Gebäude in neuen Wohnraum umgewandelt, können hierfür ebenfalls öffentliche Mittel in die Finanzierung eingebaut werden. Auskünfte erteilen neben der LBS die Städtischen Wohnungsämter bzw. die Kreisbehörden.
Lesen Sie hier: Maximale Eigenheimförderung für eine vierköpfige Familie