Investierst du vermögenswirksame Leistungen (VL) von deinem Arbeitgeber in einen Bausparvertrag? Dann unterstützt dich der Staat oft zusätzlich mit einem finanziellen Bonus: der Arbeitnehmersparzulage.
Ab dem 01.01.2024 wird die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage angehoben. Das bedeutet: Mehr Menschen können sich die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL) staatlich fördern lassen. Alleinstehende erhalten den Zuschuss in Zukunft bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro statt aktuell 17.900 Euro. Für verheiratete Paare wird die Einkommensgrenze von 35.800 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Die Zahl der Förderberechtigten steigt dadurch von knapp 8 Millionen auf 14 Millionen Menschen.
Bekommst du vermögenswirksamen Leistungen (VL), die dein Arbeitgeber auf deinen Bausparvertrag einbezahlt? Dann kannst du gegebenenfalls zusätzlich Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten. Das sind bis zu 43 Euro jährlich für einen beziehungsweise 86 Euro für zwei miteinander verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro liegt. Bei Verheirateten und Verpartnerten sind es 35.800 Euro.
Die Bonuszahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei und werden nach sieben Jahren gesammelt vom Finanzamt ausbezahlt.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung. Der Gesetzgeber will damit gezielt die vermögenswirksamen Leistungen für Personen mit niedrigeren Einkommen durch einen staatlichen Bonus ergänzen. VL sind eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Bekommen können sie gegebenenfalls Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamte und Beamtinnen, Richterinnen und Richter sowie Soldaten und Soldatinnen.
Wer VL etwa in einen Bausparvertrag investiert und unterhalb der Einkommensgrenzen verdient, bekommt auf Antrag als Arbeitnehmersparzulage neun Prozent zusätzlich. Die jährlich maximal geförderte Sparleistung liegt bei 470 Euro. Bei zwei miteinander verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern sind es 940 Euro. Das bedeutet, dass die maximale Sparzulage 43 Euro bzw. 86 Euro beträgt. Den Bonus erhältst du in der Regel nach sieben Jahren. Dein Arbeitgeber zahlt zunächst sechs Jahre lang in deinen Bausparvertrag monatlich VL ein. Dann ruht dein Geld ein Jahr. Anschließend werden die gesammelten Arbeitnehmersparzulagen über das Finanzamt auf einmal ausbezahlt und du darfst frei darüber verfügen. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, kannst du auch das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.
Jährlich max. geförderte Sparleistung | Höhe der Förderung | Max. Sparzulage | Voraussetzung: Max. zu versteuerndes Einkommen | |
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Unverheiratet | 470 Euro | 9 Prozent | 43 Euro | 17.900 Euro |
Verheiratet/Verpartnert: Einer ist Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin | 470 Euro | 9 Prozent | 43 Euro | 35.800 Euro |
Verheiratet/Verpartnert: Beide sind Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen | 940 Euro | 9 Prozent | 86 Euro | 35.800 Euro |
Zwei miteinander verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen können mit bis zu 86 Euro jährlich gefördert werden.
Du bekommst die Zulage in der Regel nach sieben Jahren auf dein Bausparkonto ausbezahlt.
Die Zulage unterstützt dich, zusätzliches Eigenkapital für deine Immobilie zu sparen.
Die Arbeitnehmersparzulage muss nicht versteuert werden. Es fallen auch keine Sozialabgaben darauf an.
Bausparen mit VL
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1. Vermögenswirksame Leistungen sichern: Erfahre in unserem Ratgeber zu den vermögenswirksamen Leistungen , mit welchen Schritten du VL-Bausparen kannst und setze diese um.
2. Bespare deinen Bausparvertrag: Zahlt dir dein Arbeitgeber nicht die maximalen VL, kannst du ihn bitten, von deinem Gehalt auf 40 Euro monatlich aufzustocken. Das lohnt sich, wenn du dadurch die maximale Arbeitnehmersparzulage erhältst.
3. Arbeitnehmersparzulage sichern: Beantrage den Bonus einfach mit deiner jährlichen Steuererklärung. Die Angaben zur Arbeitnehmersparzulage machst du im Hauptvordruck, auch Mantelbogen genannt.
4. Bonus bekommen: Spätestens nach sieben Jahren überweist das Finanzamt die vorgemerkten Arbeitnehmersparzulagen auf deinen Bausparvertrag. Wird dieser schon früher zugeteilt, bekommst du deine Arbeitnehmersparzulagen mit deinem Bausparguthaben ausbezahlt, wenn du das Geld für den Bau, Kauf oder die Modernisierung deiner Immobilie verwendest.