Nahaufnahme eines Kindes in Latzhose mit einem weißen Hamster in der Bauchtasche.

Kinderzulage Riester:
So sicherst du dir den Zuschuss

Mit einer Riester-Rente kannst du deine private Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Für jedes deiner Kinder erhältst du dafür eine Extra-Unterstützung. Dank dieser Kinderzulage musst du weniger selbst ansparen, um die maximale Förderung zu erhalten.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der Kinderzulage unterstützt dich der Staat als Eltern beim Aufbau deiner Riester-Rente.

  •  Die volle Förderung beträgt je nach Geburtsjahr deines Kindes 185 Euro oder 300 Euro pro Jahr. Sie steht dir zu, wenn du jährlich den Mindestbeitrag (4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen) in deinen Riester-Vertrag sparst.

  • Denk daran, dass du im ersten Jahr nach Vertragsabschluss immer deinen Zulagenantrag inklusive Kinderbogen zurücksenden musst, damit wir die Kinderzulage für dich beantragen können.


So profitierst du mit Kindern bei der Riester-Rente

Sparen für die Riester-Rente mit Kindern – das lohnt sich richtig! Denn der Staat unterstützt dich mit der Kinderzulage beim Aufbau deiner späteren Riester-Rente . Wichtige Voraussetzung: Du zahlst mindestens vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag ein (abzüglich der Zulagen). Dann erhältst du die volle Förderung für deine private Altersvorsorge. Ein weiteres Plus: Neben den Zulagen profitierst du von möglichen Steuervorteilen, da du deine Aufwendungen bis zum Betrag von 2.100 Euro in der Anlage AV deiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen kannst.

Das bringt dir die Riester-Kinderzulage

Die Höhe der Kinderzulage ist abhängig vom Geburtsjahr deiner Kinder: Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, gibt der Staat pro Kind jährlich 300 Euro Förderung dazu – und 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind. Immer vorausgesetzt, du erfüllst selbst das Vier-Prozent-Ziel im Hinblick auf dein rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen des Vorjahres. Gleiches gilt für die sogenannte Grundzulage in Höhe von 175 Euro, mit der alle Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer unterstützt werden. Welche Berufsgruppen förderberechtigte Personen sind, welche Riester-Produkte es gibt und weitere Informationen zu den Zulagen haben wir im Artikel Riester-Förderung zusammengestellt.

Ein Beispiel: Du hast zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind und verdienst in deinem Job 40.000 Euro pro Jahr. Vier Prozent davon wären 1.600 Euro. Von dieser Summe ziehst du die Kinderzulage von 600 Euro (2 x 300 Euro) und die Grundzulage in Höhe von 175 Euro ab.

Dein zu zahlender Mindesteigenbeitrag wäre somit 825 Euro pro Jahr oder 68,75 Euro pro Monat. Nur diese Summe müsstest du mindestens einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Zahlst du weniger als den errechneten Eigenbeitrag ein, fallen auch deine Zulagen entsprechend geringer aus.

Eigenbeitrag bei einem Bruttojahreseinkommen von 40.000 Euro und mit zwei Kindern (geboren nach 2008)

Rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen des Vorjahres: 40.000 EURO

Mit zwei Kinder (nach 2008 geboren)

Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent von 40.000 EURO
1.600 Euro
- Kinderzulage
- 600 Euro
- Grundzulage
- 175 Euro
= Eigenbeitrag
825 Euro

So landen die staatlichen Zulagen auf deinem Riester-Konto

Um die Zulagen für dein geförderte Altersvorsorge zu erhalten, musst du sie jedes Jahr für das vergangene Beitragsjahr bei der Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Eine deutlich bequemere Option: Du erteilst deinem Riester-Anbieter in Form eines Dauerzulagenantrags eine Vollmacht. Somit kümmert er sich bis zum Widerruf um die Beantragung. Sie werden dir dann automatisch auf dein Riester-Konto überwiesen.

Gut zu wissen: Riester-Förderung für dein Kind oder deine Kinder kannst du bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen, sofern bislang noch keine Dauerzulagenvollmacht erteilt wurde.

Für jedes Kind erhält nur ein Elternteil die Kinderzulage

Pro Kind kann jeweils nur ein Elternteil die Kinderzulage erhalten. Du bist mit deinem Partner oder deiner Partnerin verheiratet und ihr habt beide einen Riester-Vertrag? Dann bekommt grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Im Antrag könnt ihr aber auch festlegen, dass der jeweils andere die Förderung erhält, wenn ihr euch gemeinsam für diese Verteilung entscheidet. Für jedes Kind kann die Verteilung angepasst werden – sodass sich beispielsweise die Unterstützung für ein Kind der Mutter und für ein Kind dem Vater zuordnen lässt. 

Bei unverheirateten Paaren gilt in der Regel: Die Kinderzulage erhält, wer auch das Kindergeld bekommt. Es ist jedoch keine rückwirkende Änderung für abgelaufene Beitragsjahre möglich.

Voraussetzung für die Zahlung der vollen Kinderzulage

  • Du hast mindestens ein Kind.

  • Du bist selbst förderberechtigt und besitzt einen Riester-Vertrag.

  • Du sparst mindestens jährlich vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (abzüglich Zulagen).

  •  Du stellst den Antrag für das jeweilige Beitragsjahr rechtzeitig und spätestens zwei Jahre rückwirkend.

So lange erhältst du die Kinderzulage

Die Kinderzulage steht dir als Riester-Sparerin oder Riester-Sparer ab der Geburt deines Kindes oder deiner Kinder zu. Der Anspruch erlischt in der Regel, wenn auch die Zahlung des Kindergeldes endet – meist mit Vollendung des 25. Geburtstags. Falls ihr Kind früher Ausbildung oder Studium abschließt, endet die Zahlung der Riester-Zulage entsprechend eher.

Häufige Fragen zur Kinderzulage

Der Anspruch auf Kinderzulage besteht in der Regel so lange, wie der Kindergeldanspruch für das Kind besteht – meist bis zum 25. Lebensjahr. Schließt dein Kind Ausbildung oder Studium eher ab, endet auch der Anspruch auf die staatliche Förderung entsprechend eher.
Die Höhe der Kinderzulage hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab. Für Kinder mit Geburtsjahr nach 2008 zahlt der Staat jährlich 300 Euro – und 185 Euro Riester-Zulage für Kinder mit Geburtsjahr vor 2008. Voraussetzung für die Auszahlung der Zulage in voller Höhe: Du zahlst Riester-Beiträge von mindestens 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (abzüglich der Zulagen) in deinen Vertrag ein.
Alle Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer mit Kindern haben grundsätzlich Anspruch auf die Kinderzulage. Dabei gilt: Wenn du mindestens vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (abzüglich Zulagen) in deine Riester-Vertrag einzahlst, erhältst du die volle Zulage. Zahlst du weniger als diesen Mindestbeitrag, fällt auch die Zulage entsprechend geringer aus. Pro Kind kann jedoch nur ein Elternteil die Zulage erhalten. Bei verheirateten Eltern, bei denen beide einen Riester-Vertrag besitzen, erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Diese Aufteilung lässt sich aber auch beim Antrag verändern. Bei unverheirateten Paaren erhält die Förderung grundsätzlich, wer auch das Kindergeld bekommt.
Grundsätzlich gilt: Für jedes Kind, kann nur einer der beiden Eltern die Kinderzulage erhalten. Sind die Eltern verheiratet und haben beide einen eigenen Riester-Vertrag, erhält die Mutter die Zulage. Dies lässt sich aber auch im Antrag ändern, sodass der jeweils andere die Förderung erhält. Für jedes Kind lässt sich der Antrag neu stellen – sodass beispielsweise für ein Kind der Vater und für ein Kind die Mutter die staatliche Zulage erhalten kann.
Grundsätzlich ist die Zahlung der staatlichen Förderung an die Zahlung des Kindergeldes gebunden. Das heißt: Der Anspruch erlischt in der Regel mit dem 25. Geburtstag des kindergeldberechtigten Kindes. Enden Ausbildung oder Studium eher, erlischt auch der Anspruch auf die staatliche Förderung entsprechend früher.