Arbeitnehmersparzulage
So sichern Sie sich den Bonus auf Ihre Vermögenswirksamen Leistungen

Sie sind Arbeitnehmer und investieren Vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag? Dann unterstützt der Staat Sie zusätzlich mit einem Bonus von neun Prozent auf die Beträge, die Sie von Ihrem Arbeitgeber als Vermögenswirksame Leistungen erhalten. Wichtig ist nur: Sie dürfen beispielsweise ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten.
Arbeitnehmersparzulage im Überblick:
- Regelmäßig Beträge erhalten – Eigenkapital für’s eigene Zuhause aufbauen
- Der Staat unterstützt zusätzlich zu den Vermögenswirksamen Leistungen
- Steuer- und sozialabgabenfrei
Ermitteln Sie mit unserem Rechner Ihre persönliche staatliche Förderung!
So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage
Sie erhalten die Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag investieren. Außerdem darf Ihr Gehalt die unten beschriebenen Grenzen nicht überschreiten.
Dafür können Sie Ihre Arbeitnehmersparzulage einsetzen
Ab Vertragsabschluss sind Sie sieben Jahre lang daran gebunden, Ihr gefördertes Guthaben für bestimmte Investitionen rund um Ihr Zuhause einzusetzen. Nach Ablauf der sieben Jahre entscheiden Sie frei, wofür Sie Ihr Bausparguthaben einsetzen möchten.
Arbeitnehmersparzulage leicht beantragen
Am bequemsten beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage regelmäßig zusammen mit Ihrer Einkommenssteuererklärung. Voraussetzung dafür ist die sogenannte Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung: Wenn Sie uns die Einwilligung dazu geben, übermitteln wir diese Bescheinigung über Ihre Vermögenswirksamen Leistungen gern elektronisch an die Finanzbehörden.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen berechnen sich dabei aus dem zu versteuernden Einkommen. Dieses unterscheidet sich maßgeblich von Ihrem Bruttoeinkommen, das wesentlich höher sein kann.
Unverheiratet | Verheiratet/Verpartnert* 1 Arbeitnehmer |
Verheiratet/Verpartnert* 2 Arbeitnehmer |
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Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 470 € | 470 € | 940 € |
Höhe der Förderung | 9 % | 9 % | 9 % |
Maximale Sparzulage | 43 € | 43 € | 86 € |
Einkommensgrenzen | 17.900 € | 35.800 € | 35.800 € |
Mehr Informationen zum Antrag auf Vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie bei Ihrem LBS-Berater .
Tipp: Ihr Arbeitgeber fördert Sie nicht mit dem maximalen Betrag von 470 Euro im Jahr? Dann bitten Sie ihn, den fehlenden Betrag direkt von Ihrem Gehalt abzuführen. So erhalten Sie trotzdem die volle Förderung.