Arbeitnehmersparzulage: Dein Bonus auf die vermögenswirksamen Leistungen

Investierst du vermögenswirksame Leistungen (VL) von deinem Arbeitgeber in einen Bausparvertrag? Dann unterstützt dich der Staat oft zusätzlich mit einem finanziellen Bonus: der Arbeitnehmersparzulage.

Aktuell: Förder-Chance für vermögenswirksame Leistungen deutlich ausgeweitet

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage. Dadurch können sich deutlich mehr Menschen die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL) staatlich fördern lassen. Alleinstehende erhalten den Zuschuss ab sofort bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro statt bisher 17.900 Euro. Für verheiratete Paare wird die Einkommensgrenze von 35.800 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Aktuell sind knapp 8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. Der Kreis erweitert sich um fast 14 Millionen.  


Das Wichtigste in Kürze:

  • Bekommst du vermögenswirksamen Leistungen (VL), die dein Arbeitgeber auf deinen Bausparvertrag einbezahlt? Dann kannst du gegebenenfalls zusätzlich Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten. Das sind bis zu 43 Euro jährlich für einen beziehungsweise 86 Euro für zwei miteinander verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt. Bei Verheirateten und Verpartnerten sind es 80.000 Euro.

  • Die Bonuszahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei und werden nach sieben Jahren gesammelt vom Finanzamt ausbezahlt.


Das ist die Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung. Der Gesetzgeber will damit gezielt die vermögenswirksamen Leistungen für Personen mit niedrigeren Einkommen durch einen staatlichen Bonus ergänzen. VL sind eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Bekommen können sie gegebenenfalls Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamte und Beamtinnen, Richterinnen und Richter sowie Soldaten und Soldatinnen.

Wer VL etwa in einen Bausparvertrag investiert und unterhalb der Einkommensgrenzen verdient, bekommt auf Antrag als Arbeitnehmersparzulage neun Prozent zusätzlich. Die jährlich maximal geförderte Sparleistung liegt  bei 470 Euro. Bei zwei miteinander verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern sind es 940 Euro. Das bedeutet, dass die maximale Sparzulage 43 Euro bzw. 86 Euro beträgt. Den Bonus erhältst du in der Regel nach sieben Jahren. Dein Arbeitgeber zahlt zunächst sechs Jahre lang in deinen Bausparvertrag monatlich VL ein. Dann ruht dein Geld ein Jahr. Anschließend werden die gesammelten Arbeitnehmersparzulagen über das Finanzamt auf einmal ausbezahlt und du darfst frei darüber verfügen. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, kannst du auch das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.

Überblick über Förderung und Einkommensgrenzen

Jährlich max. geförderte Sparleistung

Höhe der Förderung

Max. Sparzulage

Voraussetzung: Max. zu versteuerndes Einkommen

Unverheiratet
470 Euro
9 Prozent
43 Euro
40.000 Euro
Verheiratet/Verpartnert: Einer ist Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin
470 Euro
9 Prozent
43 Euro
80.000 Euro
Verheiratet/Verpartnert: Beide sind Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen
940 Euro
9 Prozent
86 Euro
80.000 Euro

Deine Vorteile mit der Arbeitnehmersparzulage

  • Bis zu 43 Euro pro Jahr mehr:

    Zwei miteinander verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen können mit bis zu 86 Euro jährlich gefördert werden.

  • Geschenktes Geld:

    Du bekommst die Zulage in der Regel nach sieben Jahren auf dein Bausparkonto ausbezahlt.

  • Bausparvertrag schneller besparen:

    Die Zulage unterstützt dich, zusätzliches Eigenkapital für deine Immobilie zu sparen.

  • Steuer- und sozialabgabenfrei:

    Die Arbeitnehmersparzulage muss nicht versteuert werden. Es fallen auch keine Sozialabgaben darauf an.

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Deine 4 Schritte zur Arbeitnehmersparzulage

1. Vermögenswirksame Leistungen sichern: Erfahre in unserem Ratgeber zu den vermögenswirksamen Leistungen , mit welchen Schritten du VL-Bausparen kannst und setze diese um.

2. Bespare deinen Bausparvertrag: Zahlt dir dein Arbeitgeber nicht die maximalen VL, kannst du ihn bitten, von deinem Gehalt auf 40 Euro monatlich aufzustocken. Das lohnt sich, wenn du dadurch die maximale Arbeitnehmersparzulage erhältst.

3. Arbeitnehmersparzulage sichern: Beantrage den Bonus einfach mit deiner jährlichen Steuererklärung. Die Angaben zur Arbeitnehmersparzulage machst du im Hauptvordruck, auch Mantelbogen genannt.  

4. Bonus bekommen: Spätestens nach sieben Jahren überweist das Finanzamt die vorgemerkten Arbeitnehmersparzulagen auf deinen Bausparvertrag. Wird dieser schon früher zugeteilt, bekommst du deine Arbeitnehmersparzulagen mit deinem Bausparguthaben ausbezahlt, wenn du das Geld für den Bau, Kauf oder die Modernisierung deiner Immobilie verwendest.

Häufige Fragen zur Arbeitnehmer-Sparzulage

Das ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie bestimmte andere Gruppen, die vermögenswirksame Leistungen bekommen. Eine Voraussetzung für den Bonus ist, dass diese ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unterhalb bestimmter Grenzen haben.
Du bekommst die Arbeitnehmersparzulage etwa, wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag investierst. Außerdem darf dein zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Seit dem 01.01.2024 liegen diese für Singles bei 40.000 Euro liegt. Bei Verheirateten und Verpartnerten sind es 80.000 Euro. Du musst die Zulage jedes Jahr in deiner Einkommensteuererklärung beantragen.
Grundsätzlich geht das, wobei dieselbe Sparleistung nicht doppelt gefördert werden kann. Wer auf die vom Arbeitgeber einbezahlten vermögenswirksamen Leistungen Arbeitnehmersparzulage erhält, bekommt dafür also nicht auch noch eine Wohnungsbauprämie.
Du kannst sie direkt im Mantelbogen deiner Steuererklärung eingeben (Zeile 42).
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine freiwillige Förderungen, die viele Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein zusätzlicher Bonus, den der Staat zahlt.