Vermögenswirksame Leistungen (VL)
So kommen Sie zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen

Jedem Arbeitnehmer soll es möglich sein, sich ein Startkapital aufzubauen – zum Beispiel für die erste eigene Wohnung. Das müssen Sie nicht allein schaffen. Ihr Arbeitgeber kann Sie dabei im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen unterstützen – und der Staat im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage.
Bis zu 40 Euro kann Ihnen Ihr Arbeitgeber jeden Monat zusätzlich als Vermögenswirksame Leistungen bezahlen. Viele Menschen nutzen das jedoch nicht aus. Dabei geht es ganz einfach!
Vermögenswirksame Leistungen im Überblick:
- Oft gibt es Geld vom Chef – bis zu 40 Euro im Monat und unabhängig vom Einkommen
- Damit können Sie Eigenkapital aufbauen und ein solides Fundament für die eigene Immobilie schaffen
- So lässt sich schon in der Ausbildung mit zusätzlichen Arbeitgeberleistungen für‘s eigene Zuhause sparen
- Der Staat gibt unter Umständen 43 bzw. bei Eheleuten 86 Euro pro Jahr dazu – im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage !
Ermitteln Sie mit unserem Rechner Ihre persönliche staatliche Förderung!
Der Staat hilft Ihnen beim Vermögensaufbau
In fünf Schritten zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen
In den Genuss von Vermögenswirksamen Leistungen können grundsätzlich Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende kommen. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Sparbeträge von maximal 40 Euro im Monat gibt es aber nicht: Ob ein Arbeitgeber VL zahlt und wie viel, variiert je nach Branche und Unternehmen. Schauen Sie in Ihrem Tarifvertrag nach oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
Zahlt Ihr Arbeitgeber keine Vermögenswirksamen Leistungen oder nur einen kleinen Teil? Dann können Sie den Betrag komplett aus eigener Tasche zahlen oder ihn auf bis zu 40 Euro im Monat (maximal förderbar sind 470 Euro pro Jahr) aufstocken, um dennoch die staatliche Förderung zu bekommen. Voraussetzung: Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, den Betrag direkt von Ihrem Gehalt abzuführen.
Entscheiden Sie nun, wohin Ihre Vermögenswirksamen Leistungen fließen sollen. Wählen Sie einen Bausparvertrag, können Sie zusätzlich von staatlichen Förderungen profitieren. So zum Beispiel von der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie . Auch für Ihren eigenen Sparbeitrag erhalten Sie die Förderung. Voraussetzung: Sie sind förderberechtigt. Bei beiden Förderungen gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die Sie nicht übersteigen dürfen.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber, dass Sie Ihr LBS-Bausparkonto eröffnet haben. Er zahlt die vereinbarten Vermögenswirksamen Leistungen jeden Monat gleich vom Gehalt auf Ihren LBS-Bausparvertrag ein. Wir geben Ihnen das passende Formular für Ihren Arbeitgeber mit, wenn Sie Ihren Bausparvertrag abschließen.
Mit monatlich 40 Euro haben Sie bereits nach sieben Jahren den ersten Grundstein für Ihre eigenen vier Wände gelegt. Zum Ersparten kommen die Zinsen aus Ihrem Bausparkonto hinzu. Und außerdem die staatlichen Förderungen, wenn Sie förderberechtigt sind.
Nutzen Sie die Förderungen von Staat und Arbeitgeber. Sie möchten sich Ihre Vermögenswirksamen Leistungen sichern? Oder Sie haben Fragen zu dem Thema? Ihr LBS-Berater hilft Ihnen gerne weiter.