Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Wohn-Riester

Mit der staatlichen Förderung in die eigene Immobilie oder altersgerecht umbauen

Der Staat unterstützt Sie mit Wohn-Riester dabei, eine Immobilie zu erwerben. Denn ein eigenes Zuhause ist eine gute Altersvorsorge. Doch Sie können von Wohn-Riester auch dann profitieren, wenn Sie Ihr Zuhause alters- oder behindertengerecht umbauen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der Förderung schneller ins Eigenheim kommen oder dieses altersgerecht umbauen.

Sie kennen die Vorzüge von Wohn-Riester und möchten direkt Ihren möglichen Finanzierungsvorteil errechnen?

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1. Mit Wohn-Riester ins Eigenheim

 Grafik: Wohn-Riester-Förderung.

Mit Wohn-Riester kommen Sie schneller und günstiger in Ihre eigenen vier Wände. Denn wenn Sie förderberechtigt sind, können Sie von Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteilen profitieren.

Mit Geld vom Staat bausparen

Mit einem Bausparvertrag können Sie für den Bau oder Kauf Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie sparen. Jeder förderberechtigte Sparer mit einem Riester-Bausparvertrag erhält jährlich eine Zulage von maximal 175 Euro auf seinen Bausparvertrag. Zusätzlich gibt es eine hohe Kinder-Zulage: maximal 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Und maximal 300 Euro für jüngere Kinder. Unmittelbar zulageberechtigte Riester-Sparer unter 25 Jahren freuen sich außerdem über einen einmaligen Starter-Bonus von 200 Euro.

Wohn-Riester für Ihre Baufinanzierung nutzen

Oder aber Sie nutzen Ihren Riester-Bausparvertrag, um Ihr Immobiliendarlehen zu tilgen. Dazu können Sie auch schon vor Beginn der Auszahlungsphase das gesamte Kapital (mindestens 3.000 Euro) aus Ihrem Riester-Bausparvertrag entnehmen.

Tipp: Einzahlungen auf Ihren Riester-Bausparvertrag können Sie als Sonderausgaben steuerlich absetzen, wenn Sie unmittelbar zulageberechtigt sind. Das geht bis zu einer Obergrenze von 2.100 Euro im Jahr abzüglich des Zulagenanspruchs. Ist die Steuerersparnis daraus höher als Ihre bereits erhaltenen Zulagen, zahlt das Finanzamt Ihnen die Differenz aus.

2. Mit Wohn-Riester altersgerecht umbauen

Doch Sie können Ihren Riester-Bausparvertrag nicht nur für Kauf oder Bau eines Eigenheims nutzen. Auch für den altersgerechten Umbau Ihrer Immobilie kommen Sie in den Genuss der Zulagen. Hierfür hat der Gesetzgeber zwei Vorgaben festgelegt: Sie müssen eine bestimme Summe für den Umbau aufwenden. Und der Umbau muss speziellen Standards entsprechen.

So viel müssen Sie mindestens investieren

Wenn Sie Ihr Eigenheim schon länger als drei Jahre besitzen, müssen Sie mindestens 20.000 Euro für Ihren altersgerechten Umbau aufwenden. Sie besitzen Ihr Eigenheim drei Jahre oder kürzer? Dann reicht es aus, wenn die Investitionssumme mindestens 6.000 Euro beträgt.

Dafür können Sie die Investitionssumme verwenden

Mindestens die Hälfte Ihrer Investitionssumme müssen Sie für Maßnahmen verwenden, die den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen. Den restlichen Teil der Summe nutzen Sie dafür, weitere Barrieren in oder an Ihrem Zuhause zu reduzieren. Diese Maßnahmen müssen nicht den Mindestanforderungen des Bundesbaublatts (Ausgabe 12/2013) DIN-Vorgaben entsprechen.

Ein Sachverständiger bestätigt Ihnen, dass Ihre geplanten Maßnahmen den Förder-Vorgaben genügen. Die Kosten für den Sachverständigen können Sie ebenfalls über Ihren riestergeförderten Bausparvertrag finanzieren.

Beispiele für alters- oder behindertengerechte Umbauten:

  • Ebenerdige Dusche
  • Rampen im Eingangsbereich oder im Haus
  • Ausreichend breite und einfach zu öffnende Türen
  • Baumaßnahmen für barrierefreie Küchen
  • Treppenlift

Keine weiteren Förderungen möglich

Wenn Sie für Ihren altersgerechten Umbau die Wohn-Riester-Förderung nutzen, heißt das: Für diese Umbaukosten dürfen Sie keine weiteren Förderungen, Zuschüsse oder Steuerermäßigungen aus anderen Förderprogrammen in Anspruch nehmen. Das müssen Sie als Zulagenberechtigter schriftlich bestätigen.

So kann sich Ihre Finanzierung zusammensetzen

Damit Sie die Riester-Förderung für den altersgerechten Umbau Ihrer Immobilie nutzen können, dürfen Sie bis zu einer Investitionssumme von 20.000 Euro beziehungsweise 6.000 Euro kein Eigenkapital einsetzen. Dabei gilt eventuelles Guthaben in einem Riester-Bausparvertrag nicht als Eigenkapital, sondern wird an die Mindest-Investitionssumme angerechnet.

Wichtigster Bestandteil der Finanzierung ist Ihr Bausparvertrag, der mit Wohn-Riester gefördert ist. Entweder Sie haben schon Bausparguthaben angespart oder Sie schließen den Vertrag neu ab. Wenn Ihr Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, können Sie ihn vorfinanzieren, um sofort mit dem Umbau zu starten.

Wie viel Wohn-Riester Sie erhalten? Rechnen Sie individuell nach mit unserem Riester-Rechner.

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Tipp: Sie können alle Kredite, mit denen Sie Ihr Eigenheim gekauft oder gebaut haben, mit einem Wohn-Riester-Darlehen umschulden. Das gilt unabhängig davon, wann Sie den Kredit aufgenommen haben.


Ihr Weg zu Wohn-Riester

Es gelten keine Einkommensgrenzen.

Förderberechtigt sind unter anderem:

  • Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Beamte
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch Frührentner, Eltern in Elternzeit und Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von Förderberechtigten. Voraussetzung: Sie zahlen als mittelbar Berechtigte mindestens 60 Euro jährlich auf Ihren Riester-Vertrag ein und für Ihren Partner besteht ebenfalls ein Riester-Vertrag

Maximale Förderung erhalten

Damit der Staat Sie als unmittelbar förderberechtigte Person maximal fördert, besparen Sie Ihren Riester-Bausparvertrag jährlich mit vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Hier gilt eine Obergrenze von 2.100 Euro, abzüglich staatlicher Zulagen. Mindestens müssen Sie jedoch 60 Euro jährlich auf Ihren Riester-Bausparvertrag einzahlen.

Als mittelbar berechtigte Person müssen ebenfalls mindestens 60 Euro jährlich einzahlen.

Stellen Sie einfach einmalig einen Dauerzulagen-Antrag bei Ihrer LBS – das ist auch nach Abschluss Ihres Vertrags noch möglich. Dann stellt die LBS für Sie den Antrag auf Wohn-Riester bei der Zulagenstelle und Sie erhalten zuverlässig Jahr für Jahr Ihre Riester-Zulagen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig: Informieren Sie Ihren Berater sofort, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert. Etwa durch Heirat oder die Geburt eines Kindes. Denn es ist möglich, dass sich dadurch auch die Höhe Ihrer Wohn-Riester-Förderung ändert.


Und was ist, wenn ...

Während Sie Ihren Riester-Bausparvertrag ansparen, können die Einzahlungen gegebenenfalls als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zudem fließen die Zinserträge steuerfrei zu. In der Darlehensphase werden die Tilgungsleistungen gefördert.

Das Wohnförderkonto

Geförderte Tilgungen, Zinserträge und entnommenes Kapital werden vom Staat in einem fiktiven Konto, dem sogenannten Wohnförderkonto, vorgehalten. Auf diese Leistungen werden außerdem zwei Prozent Zinsen pro Jahr erhoben. Wenn Sie in Rente gehen, müssen Sie dann im Rahmen Ihres Steuersatzes Steuern auf die Summe Ihres Wohnförderkontos zahlen.

Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung hat für Sie den Vorteil, dass Ihr Einkommen zur Rente meist geringer ist als während Ihrer Berufstätigkeit und sich Ihr Steuersatz dadurch verringert.

Sie können hier zwischen zwei verschiedenen Modellen wählen: Entweder Sie zahlen die Steuern auf gleiche Raten verteilt bis zu Ihrem 85. Lebensjahr. Oder Sie zahlen die gesamte Steuersumme auf einmal zurück – und dann nur auf 70 Prozent Ihrer geförderten Beiträge. Auch wenn Sie sich zunächst für die erste Variante entscheiden, können Sie später immer noch jederzeit die Einmalbesteuerung in Anspruch nehmen. Welche Option die bessere für Sie ist, hängt von Ihrem Einkommen im Alter ab. Ihr LBS-Berater bespricht gerne mit Ihnen die Varianten.

Nach Ihrem Auszug haben Sie rund fünf Jahre Zeit, den Stand Ihres Wohnförderkontos in ein neues Eigenheim zu investieren. Wenn Sie die Beträge lieber in einen neuen Riester-Vertrag investieren möchten, haben Sie dazu rund ein Jahr lang Zeit. Die Alternative: Sie versteuern Ihre geförderten Beiträge (Spar- und Tilgungsleistungen) und Riester-Zulagen sofort mit Ihrem individuellen Steuersatz.

Sie können Ihr riestergefördertes Eigenheim für eine befristete Zeit vermieten, wenn Sie aus beruflichen Gründen zeitweise wegziehen müssen. Spätestens in Ihrem 67. Lebensjahr müssen Sie dann wieder zurück in Ihr Eigenheim ziehen. Ausnahme: Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem Sie die Wohnung letztmals zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, die Selbstnutzung dieser Wohnung wieder aufnehmen, kann dies auch ohne berufliche Gründe erfolgen.



* Es gelten Fördervoraussetzungen. Die geförderten Beiträge (Spar- und Tilgungsleistungen) und Riester-Zulagen werden nachgelagert in der Auszahlungsphase besteuert.