Mit einem Riester-Vertrag sorgst du selbst für deine Altersvorsorge vor. Du baust Kapital für eine lebenslange Rente auf. Der Staat unterstützt dich dabei doppelt – mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen.
Du willst dich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen, sondern selbst vorsorgen? Dann kann die Riester-Rente eine sinnvolle Option sein. Sie ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Ihr Prinzip ist ganz einfach: Du zahlst einen Teil deines Bruttogehalts in deinen Riester-Vertrag ein und baust du dir mit deinen Spareinlagen und den staatlichen Zulagen ein Guthaben auf. Dieses erhältst du im Rentenalter als monatliche Rente ausgezahlt.
Anspruch auf Riester-Förderung hast du, wenn du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst ‒ und somit beispielsweise zu einer der folgenden förderberechtigten Personen- oder Berufsgruppen gehörst.
Angestellte
Beamte, Richter oder Soldaten
Auszubildende
Rentenversicherungspflichtige Selbstständige, z. B. Erzieherinnen und Erzieher oder Kunstschaffende und Publizierende
Um die maximale Förderung zu erhalten, musst Du jährlich den sogenannten Mindesteigenbeitrag auf dein Riester-Konto einzahlen. Die genaue Höhe ist abhängig von deinem Einkommen. Zahlst du mindestens 4 Prozent deines Vorjahres-Bruttoeinkommens ein (abzüglich der Zulagen), erhältst du die volle Grundzulage. Zusätzlich zu dem genannten Mindestbetrag kannst du natürlich auch höhere Beträge einzahlen. Das absolute Minimum ist jedoch ein Betrag von 60 Euro pro Jahr.
Dann hast du Anspruch auf eine weitere Unterstützung: die Kinderzulage. Sie ist abhängig vom Geburtsjahr des Kindes: 300 Euro bei Geburt ab 2008, 185 Euro bei Geburt vor 2008.
Ein Beispiel: Du verdienst als Single 30.000 Euro rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen pro Jahr. Vier Prozent davon wären 1.200 Euro ‒ von dieser Summe ziehst du die Grundzulage von 175 Euro ab. Somit bleibt ein Mindesteigenbeitrag von 1.025 Euro, den du einzahlen musst, um die volle Förderung zu erhalten. Für ein Kind, das nach 2008 geboren ist, würdest du zusätzlich die Riester-Kinderzulage von 300 Euro erhalten. Dein zu zahlender Mindesteigenbeitrag würde sich somit auf insgesamt 725 Euro verringern. Generell gilt: Zahlst du weniger als den errechneten Eigenbeitrag ein, fallen auch die Zulagen entsprechend geringer aus.
Eigenbeitrag und Zulagen | Ohne Kinder | Mit Kind (nach 2008 geboren) |
---|---|---|
Mindesteigenbeitrag: 4 Prozent von 30.000 Euro | 1.200 Euro | 1.200 Euro |
minus Grundzulage | -175 Euro | -175 Euro |
minus Kinderzulage | -0 Euro | -300 Euro |
zu zahlende Eigenbeitrag | 1.025 Euro | 725 Euro |
Ausführliche Beschreibung
Die Tabelle zum Mindesteigenbeitrag für eine Förderung enthält folgende Angaben: Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro beträgt der Mindesteigenbeitrag 4 Prozent, also 1.200 Euro. Ohne Kinder wird von diesem Betrag die Grundzulage von 175 Euro abgezogen, sodass ein zu zahlender Eigenbeitrag von 1.025 Euro verbleibt. Mit einem Kind, das nach 2008 geboren wurde, reduziert sich der Betrag ebenfalls um die Grundzulage von 175 Euro sowie zusätzlich um eine Kinderzulage von 300 Euro. Daraus ergibt sich ein zu zahlender Eigenbeitrag von 725 Euro.
Die jährlichen Zulagen gehen nicht automatisch auf deinem Riester-Konto ein ‒ du musst sie selbst beantragen. Dafür stellst du den Zulagenantrag, den du von deinem Anbieter erhältst. Der Zulagenantrag wird nach Ablauf eines jeden Beitragsjahres zu Beginn des neuen Jahres zugesandt. Wichtig: Die Anträge können zwei Jahre rückwirkend gestellt werden ‒ also zum Beispiel 2023 noch für das Jahr 2021.
Ein Dauerzulagenantrag macht es für dich noch einfacher. Diese Vollmacht ist die Voraussetzung, dass dein Anbieter für dich die wiederkehrende Beantragung der Zulagen übernimmt. So musst du sie nicht jedes Jahr selbst anfordern. Wichtig: Prüfe regelmäßig deinen Dauerzulagenantrag. Denn du bist verpflichtet, dass die gemachten Angaben aktuell sind ‒ beispielsweise Höhe des Einkommens und Familienstand. Ungenaue oder fehlerhafte Angaben können im schlimmsten Fall dazu führen, dass gezahlte Zulagen zurückgefordert werden.
Extra-Tipp: Wenn du deinen Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt und die erste Zulage beantragst, erhältst du einmalig 200 Euro. Diesen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus erhältst du zusätzlich zur Grundzulage von 175 Euro ‒ und profitierst so von insgesamt 375 Euro Förderung für deinen Vertrag.
Neben den Zulagen bringt deine Riester-Rente auch Steuervorteile. Deine Jahresbeiträge und Zulagen kannst du als Sonderausgaben geltend machen ‒ bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro. Dafür füllst du die Anlage AV deiner Einkommensteuererklärung aus. Wie hoch der Steuervorteil ausfällt, ist von deinem Einkommensteuersatz abhängig. Das Finanzamt ermittelt in einer sogenannten Günstigerprüfung, ob für dich der Sonderausgabenabzug oder die staatlichen Zulagen vorteilhafter sind. Du erhältst dann automatisch die für dich beste Förderung angerechnet.
Gut zu wissen: Bei der Riester-Rente greift die nachgelagerte Besteuerung. Du sparst als Riester-Sparerin und Riester-Sparer in der Ansparphase während deines Berufslebens Steuern. Erst nach Renteneintritt zahlst du Steuern auf die erhaltene Förderung. Allerdings ist dein Einkommen dann meist geringer, sodass für dich ein geringerer Steuersatz gilt ‒ und du zusätzlich profitierst.
Riester-Rentenversicherung
Riester-Fondssparplan
Riester Banksparplan
Riester in der betrieblichen Altersversorgung
Verschiedene Wohn-Riester-Verträge
z. B. Wohn-Riester-Bausparvertrag oder Wohn-Riester-Darlehensvertrag.
Du möchtest deinen Riester-Vertrag nutzen, um in ein eigenes Zuhause zu investieren? Im Beitrag zum Wohn-Riester zeigen wir dir, wie du dir Zulagen und Steuervorteile sicherst, um dein Eigenheim zu finanzieren.
Riester-Förderung meint die staatliche Unterstützung für alle, die einen Riester-Vertrag abschließen ‒ und so privat vorsorgen. Dafür erhältst du als Riester-Sparerin oder Riester-Sparer eine Grundzulage von 175 Euro, wenn du pro Jahr mindesten 4 Prozent deines Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlst (abzüglich der Zulagen). Wer Kinder hat, erhält darüber hinaus die Kinderzulage ‒ 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren sind, 185 Euro für Kinder mit Geburtsjahr vor 2008. Darüber hinaus lassen sich die eingezahlten Beträge bis zu 2100 Euro auch in der Einkommensteuererklärung geltend machen, also als Sonderausgaben absetzen.
Wer einen Vertrag zur Riester-Rente besitzt und Beträge einzahlt, kann mit der Riester-Zulage rechnen. Die volle Förderung beträgt 175 Euro ‒ für diese sogenannte Grundzulage musst du jährlich mindestens 4 Prozent deines Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen (abzüglich der Zulagen). Hast du Kinder, erhältst du auch die Kinderzulage. Sie liegt bei 300 Euro für nach 2008 geborene Kinder und bei 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind. Wer weniger als die 4 Prozent seines Bruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) einzahlt, erhält auch anteilig geringere Riester-Zulagen.
Du erhältst die Riester-Zulage, wenn du mindestens 4 Prozent deines Vorjahres-Bruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) in deinen Vertrag einzahlst. Dann steht dir die Grundzulage in Höhe von 175 Euro zu. Wenn du Kinder hast, erhältst du als zusätzliche Förderung noch die Kinderzulage in Höhe von 300 Euro (für nach 2008 geborene Kinder) und 185 Euro (für vor 2008 geborene Kinder). Die Zulagen musst du bei deinem Riester-Anbieter mit einem Zulagenantrag für das jeweils vergangene Beitragsjahr beantragen. Eine bequemere Option ist, über deinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag zu stellen. So übernimmt er die wiederkehrende Beantragung.
Du hast Anspruch auf die komplette Zulage, wenn du mindestens 4 Prozent deines jährlichen Vorjahres-Bruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) als Eigenanteil in den Vertrag einzahlst. Diese Grundzulage sowie die Kinderzulage beantragst du jährlich bei deinem Anbieter ‒ oder stellst ihm eine Vollmacht aus, die wiederkehrende Beantragung zu übernehmen. Anschließend werden die Zulagen direkt auf dein Riester-Konto überwiesen.
Die staatlichen Zulagen in vollständiger Höhe erhältst du, wenn du mindestens vier Prozent deines jährlichen Bruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) in deinen Vertrag einzahlst. Die Grundzulage ohne Abzüge liegt aktuell bei 175 Euro, die Kinderzulage bei 300 Euro (für Kinder, die nach 2008 geboren sind) und 185 Euro (für Kinder mit Geburtsjahr vor 2008).
Grundsätzlich lohnt sich der Aufbau einer Riester-Rente, um damit eine mögliche Versorgungslücke im Alter zu verkleinern. Denn mit deinen Einzahlungen baust du mit staatlicher Förderung eine private Altersvorsorge auf. Zudem ist ein Vertrag besonders attraktiv, wenn du hohe staatliche Zulagen erhältst ‒ beispielsweise weil du eher wenig verdienst oder viele Kinder hast. Ob sich der Abschluss eines Vertrages für dich persönlich und deine derzeitigen Lebensverhältnisse rechnet, solltest du mit einer Expertin oder einem Experten vorab besprechen. Denn die Höhe der Zulagen und die optimale Höhe deiner Einzahlungen hängt stark von persönlichen Faktoren wie deinem Alter, Familienstand und Einkommen ab.
Die staatliche Förderung besteht aus Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Die volle Grundzulage in Höhe von 175 Euro erhältst du, wenn du mindestens 4 Prozent deines Bruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) in deinen Vertrag einzahlst. Für Kinder (Geburtsjahr nach 2008) erhältst du die Kinderzulage in Höhe von 300 Euro beziehungsweise 185 Euro (Geburtsjahr vor 2008). Zudem kann sich durch die Riester-Rente für dich ein Steuervorteil ergeben. Deine Einzahlungen kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Es gibt die Grundzulage in Höhe von 175 Euro. Zudem unterstützt der Staat Sparerinnen und Sparer mit Kindern mit der Kinderzulage ‒ 300 Euro (für Kinder mit Geburtsjahr nach 2008) und 185 Euro (für Kinder mit Geburtsjahr vor 2008). Die Zulagen in voller Höhe erhältst du, wenn du mindestens vier Prozent deines Bruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) in deinen Vertrag einzahlst.
Das hängt davon ab, welchen Teil deines Einkommens du in deinen Vertrag einzahlst. Zahlst du mindestens 4 Prozent deines Jahresbruttoeinkommens ein (abzüglich der Zulagen), erhältst du die volle Zulage ‒ 175 Euro Grundzulage und für jedes Kind abhängig vom Geburtsjahr 300 Euro (Geburtsjahr nach 2008) oder 185 Euro (Geburtsjahr vor 2008).
Die Riester-Förderung besteht aus staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Dazu zählen die Grundzulage von 175 Euro und Kinderzulagen in Höhe von 300 Euro beziehungsweise 185 Euro. Du erhältst die Höchstförderung wenn du mindestens 4 Prozent deines Jahresbruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) einzahlst. Zudem kannst du die Einzahlungen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.