Abgeltungssteuer
Bei privaten Kapitalerträgen wird seit 2009 eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig. Kapitalerträge sind Einkünfte, die Sparer oder Anleger durch ihre Geldanlagen erwirtschaften. Zum Beispiel über Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Zur Abgeltungssteuer hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (Soli) und unter Umständen auch die Kirchensteuer . Die Kreditinstitute behalten die Abgeltungssteuer (plus Soli und eventuell Kirchensteuer) gleich ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab.
Mit dem automatischen Steuerabzug ist die Einkommenssteuer auf Kapitalerträge des Sparers abgegolten. Das heißt, der Steuerpflichtige muss die Kapitaleinkünfte dann nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben.
Durch einen Freistellungsauftrag kann sich jeder Bürger einen Freibetrag sichern - den Sparer-Pauschbetrag. Die Steuern werden dadurch erst fällig, wenn die Kapitalerträge den Freibetrag überschreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt ausstellen lassen.