Mindestbewertungszahl
(§ 7 BSpKVO) Die Mindestbewertungszahl ist eine Kennzahl für die Zuteilung von Bausparverträgen. Mit ihr erreicht die Bausparkasse eine faire Zuteilung für alle Bausparer. Die Mindestbewertungszahl setzt sich aus dem Sparverhalten des Bausparers, seiner Sparzeit und der gewünschten Bausparsumme zusammen. Sie regelt, dass bestimmte Wartezeiten bis zur Zuteilung der Bausparsumme nicht unterschritten werden können.
So sichert die Mindestbewertungszahl ein auf Dauer ausgeglichenes kollektives Sparer-Kassen-Leistungsverhältnisses . Die Bewertungszahl, mit der Bausparverträge tatsächlich zugeteilt werden (Zielbewertungszahl), darf die tarifliche Mindestbewertungszahl nicht unterschreiten.
Siehe auch: Mindestsparguthaben , Mindestsparzeit