Dein Bausparvertrag ist zuteilungsreif: Ab jetzt kannst du dein Darlehen nutzen

Wenn die Zuteilung von deinem Vertrag ansteht, bist du deinem Traum von den eigenen vier Wänden schon einen großen Schritt nähergekommen: Die Ansparphase liegt hinter dir. Jetzt kannst du dir das zinsgünstiges Bauspardarlehen sichern, um dein Wohn-Projekt umzusetzen. Doch bevor es soweit ist, musst du als Bausparerin und Bausparer zu diesem Zeitpunkt bereits einige Voraussetzungen erfüllt haben. Was genau erklären wir dir.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Damit dein Vertrag zuteilungsreif wird, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein.

  • Sobald dein Vertrag zuteilungsreif ist, wirst du von der Bausparkasse informiert und kannst dein Bauspardarlehen abrufen – zusammen mit deinem verzinsten Guthaben.

  • Alternativ zur Auszahlung der gesamten Bausparsumme kannst du auch auf das Darlehen verzichten und dir nur dein Guthaben auszahlen lassen. Den Darlehensanspruch kannst Du trotzdem bestehen lassen oder endgültig darauf verzichten.


Das musst du tun, damit der Bausparvertrag zuteilungsreif wird

Damit dein Vertrag zuteilungsreif wird, muss dein angespartes Guthaben je nach Tarif 40 bis 50 Prozent der zu Beginn vereinbarten Bausparsumme betragen. Eine zweite Bedingung lautet, dass du je nach Tarif eine Mindestansparzeit von zwei bis 60 Monaten vorweisen kannst. Ausschlaggebend ist zudem, dass du die erforderliche Bewertungszahl erreicht hast. In dieser Zahl spiegeln sich die Dauer und Höhe deiner Sparleistung wider. Die Bausparerin oder der Bausparer mit der höchsten Bewertungszahl erhält die Zuteilung vor all denjenigen, die eine niedrigere Bewertungszahl haben.

So bist du schnell an der Reihe

Übrigens: Die Dauer deiner individuellen Wartezeit beeinflusst du nicht zuletzt mit deinem Sparverhalten, also mit der Höhe deiner monatlichen Sparrate. Schließlich kommt beim Bausparen immer die Person als Erstes zum Zuge, die im Vergleich zu den anderen am längsten und am meisten eingezahlt hat. Weitere Informationen darüber, welche Tarife dir schnell eine hohe Bewertungszahl und damit eine schnelle Zuteilung einbringen, erhältst du bei einer persönlichen Beratung.

Jetzt stehen dir alle Möglichkeiten offen

Sobald du alle Bedingungen erfüllt hast und der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, stehst vor der Wahl: Du kannst dir nur das Guthaben auszahlen lassen oder das Guthaben zusammen mit dem zinsgünstigen Darlehen in Anspruch nehmen. Du kannst den Vertrag aber auch mit oder ohne Besparung einfach weiterlaufen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wie du den zugeteilten Bausparvertrag einsetzten möchtest.

Zuteilungsreifer Bausparvertrag: So nutzt du deine Chancen

In diesem Kontext gilt übrigens seit 2009: Wer Wohnungsbauprämie erhält, darf sein Bausparguthaben und Bauspardarlehen nur für den Kauf, den Bau sowie die Renovierung oder Modernisierung von Immobilien verwenden, also für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke. Dazu zählt auch der Grundstückserwerb. Ansonsten muss die Förderung zurückgezahlt werden. Einzige Ausnahme: Wenn du jünger als 25 Jahre bei Vertragsabschluss warst und dies dein erster Vertrag ist, ist dein Vertrag nicht zweckgebunden und du kannst das Ersparte zum Beispiel für einen Auslandsaufenthalt oder als Eigenkapital für eine Autofinanzierung nutzen, ohne dass du die Wohnungsbauprämie zurückzahlen musst.

Immobilie gefunden und Zuteilung erfolgt: Das ist zu tun

Wenn die Bausparkasse dich über die Zuteilung deines Vertrages informiert, kannst du entscheiden, ob du die Bausparsumme in Anspruch nehmen willst. Entscheidest du dich für das Bauspardarlehen, beginnt die Darlehensphase: Jetzt erhältst du dein Geld und kannst mit der Realisierung deines Traums beginnen. Das Bauspardarlehen zahlst du von nun an mit monatlich festen Raten zurück. Dabei profitierst du von niedrigen Zinsen, die seit Vertragsabschluss feststehen.

Diese günstigen Konditionen bleiben dir die ganze Laufzeit über erhalten. Und: Durch Einmal- und Sonderzahlungen in beliebiger Höhe kannst du deine Kreditlaufzeit zusätzlich verkürzen. Und was ist, wenn dein Immobilienprojekt länger dauern oder teurer ausfallen sollte als geplant? Dann hast du die Möglichkeit, die Bausparsumme zu erhöhen und weiter zu sparen.

Häufige Fragen zum Thema Zuteilungsreife beim Bausparvertrag

Für deinen Bausparvertrag gibt es keine festgesetzte Laufzeit, sondern nur eine Mindestsparzeit von zwei bis 60 Monaten (je nach Tarif). Eine weitere Voraussetzung ist, dass dein Mindestguthaben je nach Tarif 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme beträgt. Außerdem muss dein Bausparvertrag eine sogenannte Mindestbewertungszahl erreicht haben.
Der Begriff der Zuteilung bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem du über deine Bausparsumme verfügen kannst. Denn wenn dein Bausparvertrag an einem der festgesetzten Bewertungsstichtage alle Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt, bekommst du von der LBS ein Zuteilungsangebot. Sobald du die Zuteilung annimmst, kannst du ab dem Zuteilungstermin über dein Bausparguthaben und gegebenenfalls das Bauspardarlehen verfügen.
Wenn die Bausparkasse oder Sparkasse von dir keine Nachricht über einen Auszahlungsauftrag erhalten, wird der Vertrag automatisch fortgesetzt. Das ermöglicht dir, die Auszahlung zu verschieben und mindestens zehn weitere Jahre zu sparen oder den Vertrag einfach ruhen zu lassen. Entscheidend ist, dass du die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge berücksichtigst. Generell dürfen Bausparverträge vonseiten der Bausparkassen zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife gekündigt werden.
Die Bewertungszahl ist bei jeder Bausparkasse unterschiedlich. Lasse Dich am besten von einer Beraterin oder einem Berater deiner LBS oder Sparkasse beraten, welche Bewertungszahl für deinen Vertrag gilt und wann du in etwas mit der Zuteilung rechnen kannst.
Die Bausparkasse teilt dir schriftlich mit, wenn dein Bausparvertrag zugeteilt wurde. Mit diesem Schreiben erhältst du ein Formular, auf dem du angibst, ob du deine Bausparsumme jetzt ausgezahlt haben möchtest. Für den Auszahlungsauftrag ist wichtig, dass du deine Bankverbindung angibst und dich entscheidest, ob du das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchtest. Wenn ja, musst du einen gesonderten Darlehensantrag einreichen. Möchtest du das Darlehen nicht in Anspruch nehmen, kannst du dir auch nur das Guthaben auszahlen lassen. Der Darlehensanspruch kann dann entweder verfallen oder später in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus musst du eine Bestätigung für die wohnwirtschaftliche Verwendung deines Baudarlehens erbringen.
Mit deinem Sparverhalten hast du es selbst in der Hand, wie schnell dein Vertrag zuteilungsreif wird. Dabei lautet die Faustregel: Je niedriger deine Einzahlungen, desto länger die Laufzeit. Umgekehrt gilt: Sonderzahlungen, die du im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge vornimmst, führen dich schneller an dein Ziel.