Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Mindestsparguthaben

(§ 10 BSpKG; § 1 und § 2 BSpKVO). Das Mindestsparguthaben ist bei den meisten Bauspartarifen eine Voraussetzung für die Zuteilung . In der Regel beträgt das Mindestsparguthaben 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme . Die Höhe ist in den Allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Tarife einer Bausparkasse festgelegt.

Siehe auch: Mindestbewertungszahl , Mindestsparzeit