Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Vermögensbildungs-Gesetz (VermBG)

Das VermBG wird auch Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer genannt. Nach dem VermBG muss ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer dabei unterstützen, Vermögen zu bilden. Wenn der Arbeitnehmer es schriftlich verlangt, muss der Arbeitgeber ihm Teile des Gehalts direkt auf ein Anlagekonto überweisen. Diese Beträge können je nach Anlageart mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. So werden Überweisungen auf einen Bausparvertrag bis zum Höchstbetrag von 470 Euro mit einer Zulage von neun Prozent vom Staat gefördert.

Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres beträgt bei Ledigen höchstens 17.900 Euro. Bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern darf es bei maximal 35.800 Euro liegen.

Anlagen in Wertpapiere und Aktien fördert der Staat bis zum Höchstbetrag von 400 Euro mit einer Zulage von 20 Prozent. Voraussetzung hier: Das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres liegt bei Ledigen bei höchstens 20.000 Euro. Bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern dürfen es maximal 40.000 Euro sein.