Zuteilung
Mit der Zuteilung wird festgestellt, dass der Bausparer das Vertragsziel - die Bereitstellung seines Bausparguthabens und eines Bauspardarlehens durch die Bausparkasse - erreicht hat. Je nach Bausparkasse wird entweder automatisch, auf Antrag oder mit der Annahme der Zuteilung die Bausparsumme zur Auszahlung bereitgestellt.
Zu den Zuteilungsvoraussetzungen zählen unter anderem: der Ablauf der Mindestsparzeit, die Erreichung des Mindestsparguthabens sowie einer von der Bausparkasse ermittelten Zielbewertungszahl, die einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf ( Mindestbewertungszahl ).
Da die Mittel, die für die Zuteilung verfügbar sind (Zuteilungsmasse), vor allem von den Spar- und Tilgungsleistungen der Bausparer abhängig sind, ist der Zeitpunkt der Zuteilung bei Vertragsabschluss noch unbestimmt. Deshalb verbietet das Bausparkassengesetz ausdrücklich, einen bestimmten Zuteilungszeitpunkt zu nennen.
Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Zuteilung nennt man Wartezeit. Ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bestellter Vertrauensmann achtet darauf, dass Bausparkassen die gesetzlichen Bestimmungen über das Zuteilungsverfahren einhalten.