Blick von oben auf eine Person, die mit einem haufen Rechnungen, Laptop und Taschenrechner auf dem Teppich am Boden sitzt.

Bausparvertrag kündigen: Das solltest du wissen

Wir erklären dir, wie du deinen Bausparvertrag richtig kündigst und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Erfahre alles über Kündigung, Kündigungsfristen, Möglichkeiten einer vorzeitigen Auszahlung und eventuelle Nachteile.


Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich kannst du einen Bausparvertrag jederzeit kündigen.

  • Die vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrags kann zu Nachteilen führen, insbesondere wenn der Vertrag noch nicht zugeteilt ist. In diesem Fall kann die Bausparkasse einen Zinsausgleich einbehalten. Außerdem erlischt das Recht auf das zinsgünstige Darlehen sowie eventuell bereits erhaltenen staatlichen Förderungen oder eines Bonus.

  • Es gibt andere Möglichkeiten, den Bausparvertrag zu ändern, um sich das Guthaben ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.


Bausparverträge sind eine gute Möglichkeit, um langfristig Geld anzusparen und später zusätzlich ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten. Doch es gibt Situationen, in denen Bausparerinnen oder Bausparer ihren Vertrag vorzeitig kündigen müssen. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du deinen Bausparvertrag richtig kündigst, welche Fristen zu beachten sind und welche finanziellen Aspekte dabei eine Rolle spielen.

Die Ansparphase und das Bauspardarlehen

Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Phasen: der Ansparphase und der Darlehensphase. Während der Ansparphase zahlst du regelmäßig in den Bausparvertrag ein, bis du das vereinbarte Mindestguthaben, meist sind das zwischen 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme, erreicht hast.

Ist das Geld angespart und sind weitere Bedingungen erfüllt, ist der Vertrag zuteilungsreif. Das heißt, du hast nun Anspruch auf die Auszahlung der gesamten Bausparsumme. Das sind deine Einzahlungen inklusive Zinsen und eventuellen Prämien sowie das zinsgünstige Bauspardarlehen. Dieses Geld kannst du beispielsweise für den Bau oder Kauf einer Immobilie, eine Umschuldung oder Renovierungen nutzen.

Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, einen Bausparvertrag in der Ansparphase vorzeitig zu kündigen. Dabei solltest du jedoch beachten, dass die Bausparkasse dafür bestimmte Fristen vorsehen, die in den jeweiligen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) festgelegt sind. Meist sind das zwischen 3 und 6 Monaten. Die Kündigung deines Bausparvertrags kann finanzielle Nachteile mit sich bringen. Wenn du dein Geld vor Ablauf der Kündigungsfrist erhalten möchtest, kann die Bausparkasse einen Zinsausgleich dafür berechnen. Diese Entschädigung soll die Kosten abdecken, die ihr durch die vorzeitige Kündigung entstehen.

Bei einer vorzeitigen Kündigung während der Ansparphase verlierst du das Recht auf das zinsgünstige Bauspardarlehen. Außerdem gehen gegebenenfalls bereits erhaltene staatlichen Förderungen wie Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Riester-Förderung verloren. Auch die Abschlussgebühr bekommst du nicht mehr erstattet.

Mache deinen persönlichen Förder-Check!

Als LBS-Bausparerin oder -Bausparer kannst du von zahlreichen Förderungen profitieren. Der Staat unterstützt dich auf deinem Weg zum Eigenheim im günstigsten Fall gleich dreifach: mit Wohn-Riester , Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage  auf vermögenswirksame Leistungen. Welche dieser Förderungen du erhalten kannst, kläre am besten in einem Gespräch mit den Bausparprofis deiner LBS.

Kündigung des zugeteilten Bausparvertrags

Wird dein Bausparvertrag zuteilungsreif, bekommst du automatisch Post von deiner Bausparkasse. Dann kannst du die Auszahlung deines Guthabens inklusive Zinsen beantragen – du musst gar nicht kündigen.  Jetzt hast du übrigens auch Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen.

Bevor du deinen Bausparvertrag kündigst, ist es immer ratsam, dich von einer Beraterin oder einem Berater deiner Sparkasse oder Bausparkasse unterstützen zu lassen. Sie können dich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. So kannst du eine fundierte Entscheidung treffen, die deinen individuellen Bedürfnissen und Zielen entspricht.

Die Kündigung eines Bausparvertrags ist in der Regel nicht formlos möglich. Kläre mit deiner Bausparkasse, wie du vorgehen musst und welches Formular du dafür benötigst. 

Bausparvertrag kündigen – das solltest du beachten

Ein Bausparvertrag ist eine gute Möglichkeit, um den Kauf, den Bau oder die Modernisierung einer Immobilie optimal zu finanzieren. Doch es kann vorkommen, dass du das bereits angesparte Geld für andere Zwecke benötigst. Die folgenden Schritte solltest du beachten, wenn du deinen Bausparvertrag auflösen möchtest:

  1. 1. Überprüfe die Vertragsbedingungen:

    Schau dir die Kündigungsbedingungen deines Bausparvertrags genau an. Beachte die vereinbarten Fristen und informiere dich über mögliche Kosten, wie etwa die Zahlung eines Zinsausgleichs.

  2. 2. Entscheide, ob eine Kündigung wirklich angemessen ist:

    Wenn du das angesparte Geld nicht dringend benötigst und das zinsgünstige Bauspardarlehen später noch nutzen möchtest, ist es besser, den Vertrag zu behalten. So umgehst du finanzielle Einbußen.

  3. 3. Ziehe eine Vertragsänderung in Betracht:

    Prüfe mit Unterstützung einer Beraterin oder eines Beraters deiner Sparkasse oder LBS, ob du durch eine Vertragsänderung nicht auch an dein Guthaben kommen kannst und der Vertrag trotzdem mit allen seinen Vorteilen bestehen bleiben kann.

  4. 4. Dokumentiere die Kündigung:

    Mache Kopien der Kündigung und aller relevanten Dokumente für deine Unterlagen. So hast du falls nötig Nachweise zur Hand.

  5. 5. Setze die Bausparkasse in Kenntnis:

    Nutze das Kündigungsformular deiner Bausparkasse. Schicke die Kündigung am besten per Einschreiben, um die fristgerechte Absendung und Zustellung dokumentieren zu können.

  6. 6. Warte auf die Auszahlung:

    Nach Absendung der Kündigung teilt dir die Bausparkasse mit, wann das Guthaben ausgezahlt wird.

  7. 7. Prüfe die Regularien:

    Beachte gegebenenfalls Nachteile bei erhaltenen staatlichen Förderungen. Diese müssen unter Umständen zurückgezahlt werden, wenn bestimmte Bedingungen durch die Kündigung nicht erfüllt sind.

Häufige Fragen zum Thema Kündigung Bausparvertrag

Du kannst deinen Bausparvertrag grundsätzlich jederzeit kündigen. Die genauen Kündigungsbedingungen findest du in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) deines Vertrags. Häufig gilt eine Kündigungsfrist von 3 bis 6 Monaten.
Soll das Guthaben vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgezahlt werden, kann die Bausparkasse einen Zinsausgleich verlangen, um entstandene Kosten zu decken. Diese Entschädigung verringert dein angespartes Guthaben.
Für die Kündigung deines Bausparvertrags solltest du das Formular deiner Bausparkasse verwenden. Versende es am besten per Einschreiben, um die fristgerechte Absendung und Zustellung zu dokumentieren.
Die Auszahlung deines Bausparguthabens erfolgt nach der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist. Die Dauer kann hier variieren. Daher solltest du dich vor der Kündigung darüber informieren.
Diese Entscheidung hängt ganz von dir ab. Es gibt auch andere Möglichkeiten, den Bausparvertrag zu ändern, um sich das Guthaben auszahlen zu lassen. Dabei bleibt der Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen erhalten. Lass dich dazu am besten beraten.
Kündigst du deinen Bausparvertrag vorzeitig, kann die Bausparkasse einen Zinsausgleich verlangen. Daher kann das angesparte Guthaben geringer ausfallen als erwartet. Ist der Vertrag noch nicht zuteilungsreif, entfällt außerdem das Recht auf das zinsgünstige Bauspardarlehen. Zudem verlierst du den Anspruch auf Förderungen.
Das hängt von der vertraglich vorgesehenen Kündigungsfrist ab. Sie beträgt meist 3 bis 6 Monate.