Modernisierung – altes Haus auf neuem Stand

Was du beim Modernisieren deiner Immobilie beachten solltest.

Der Charme eines alten Hauses hat dich verzaubert? Doch es zieht durch die Fenster, die alte Heizung verursacht enorme Kosten und ressourcenschonend ist das auch nicht gerade? Oder du möchtest als Vermieter oder Vermieterin einen besseren Standard für dein Objekt? All das ist vor allem eines: Klarer Fall für eine Modernisierung. Mit den passenden Projekten für dein Gebäude oder deine Wohnung verbesserst du den Wohnkomfort, senkst die Energiekosten und kannst die Ökobilanz verbessern.

Wohngefühl verbessern

Eine modernisierte Immobilie kann ein gutes Raumklima schaffen, damit du dich wohlfühlen kannst.

Energie und Geld sparen

Ein energetisch modernisiertes Haus verbraucht deutlich weniger Energie. Mit den passenden Maßnahmen sparst du dadurch langfristig Kosten.
Förderungen nutzen
Oft kannst du für die Finanzierung staatliche Förderungen nutzen. Perfekt geeignet ist zum Beispiel ein KfW-Darlehen in Kombination mit einem LBS-Bausparvertrag.

Maßnahmen, die unter „Modernisierung“ fallen

Von einer Modernisierung deiner Immobilie spricht man bei bestimmten Maßnahmen, die dein Haus oder deine Wohnung auf einen neueren technischen Stand bringen. Eine Sanierung hat hingegen das Ziel, Schäden an der Bausubstanz der Immobilie zu beheben. Wird zum Beispiel ein Keller trockengelegt, fällt das unter „Sanierung“, werden einfachverglaste Fenster durch moderne Dreifachverglasung ausgetauscht, ist das eine Modernisierungsmaßnahme.

Bei einigen baulichen Veränderungen sind die Begriffe jedoch praktisch nicht mehr voneinander zu trennen: So sind Maßnahmen zur sogenannten energetischen Sanierung oft Modernisierungsmaßnahmen, etwa beim Einbau einer neuen Heizung.

Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen:

Hättest du’s gewusst?

Eine Renovierung unterscheidet sich ebenfalls von einer Modernisierung. Denn unter den Begriff „Renovierung“ fallen meist kleinere Ausbesserungen und Optimierungen, die viele Eigentümerinnen und Eigentümer – im Gegensatz zur Modernisierung oder Sanierung – selbst machen, zum Beispiel Wände streichen. Mehr Infos dazu findest du über unsere Übersichtsseite zum Thema Renovieren.

Unsere Artikel für deine Modernisierung

Förderung für die Modernisierung deines Hauses sichern

Ob du undichte Fenster austauschen oder deine Energierechnung senken möchtest - für die Modernisierung einer Immobilie gibt es viele gute Gründe. Eine gute Idee ist es in jedem Fall, staatliche Fördergelder zu nutzen. Hier erfährst du, wie du an Fördermittel für die Modernisierung deiner Immobilie kommst.

Renovierung – so packst du‘s an!

Damit die Immobilie zu deinem Zuhause wird.

Sanierung – jetzt geht’s an die Bausubstanz

Das solltest du wissen, wenn du Schäden beheben oder deine Immobilie energetisch sanieren lässt.

Tipp: Für viele Modernisierungsmaßnahmen kannst du Förderungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Du kannst außerdem die Bausparsumme deines zuteilungsreifen Bausparvertrags zum Modernisieren nutzen oder mit einem Modernisierungskredit, einer Kombi aus günstiger Vorfinanzierung und Bausparvertrag , dein Projekt angehen.

Finanzierungsbeispiel 1: So könnte deine Finanzierung für eine neue Heizung mit LBS-Bausparen aussehen

Ziele

Energiekosten senken, Ressourcen schonen

Maßnahmen
Heizung austauschen
Gesamtkosten
15.000 Euro
Bausparsumme
15.000 Euro
Monatliche Sparrate
150 Euro
Sparzeit
etwa 5 Jahre
Angespartes Kapital am Ende der Sparzeit (Bausparguthaben)
etwa 9.000 Euro
Bauspardarlehen (bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags)
etwa 6.000 Euro
Monatliche Rate (Zins und Tilgung) ab Zuteilung
etwa 120 Euro
Tilgungsdauer bis zur vollständigen Rückzahlung
etwa 4 Jahre

Finanzierungsbeispiel 2: So könnte deine Badmodernisierung mit LBS-Bausparen aussehen

Ziel

Angenehmes Wohngefühl durch ein modernes Bad schaffen

Maßnahmen
Neue Dusche, neue Waschbecken, neue Toilette, schicke Fliesen (Beauftragung eines Fachbetriebs für die Arbeiten)
Gesamtkosten
19.000 Euro
Bausparsumme
19.000 Euro
Monatliche Sparrate
190 Euro
Sparzeit
etwa 5 Jahre
Angespartes Kapital am Ende der Sparzeit (Bausparguthaben)
etwa 11.500 Euro
Bauspardarlehen (bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags)
etwa 7.500 Euro
Monatliche Rate (Zins und Tilgung) ab Zuteilung
etwa 152 Euro
Tilgungsdauer bis zur vollständigen Rückzahlung
etwa 4 Jahre

Finanzierungsbeispiel 3: So könnte deine Finanzierung für neue Fenster mit LBS-Bausparen aussehen

Ziel

Energiekosten senken

Maßnahmen
Einfachverglaste Fenster durch Dreifachverglasung austauschen (Beauftragung eines Fachbetriebs)
Gesamtkosten
23.000 Euro
Bausparsumme
23.000 Euro
Monatliche Sparrate
230 Euro
Sparzeit
etwa 5 Jahre
Angespartes Kapital am Ende der Sparzeit (Bausparguthaben)
etwa 14.000 Euro
Bauspardarlehen (bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags)
etwa 9.000 Euro
Monatliche Rate (Zins und Tilgung) ab Zuteilung
etwa 184 Euro
Tilgungsdauer bis zur vollständigen Rückzahlung
etwa 4 Jahre

Hinweis:

Bei den obigen drei Finanzierungsbeispielen handelt es sich um Berechnungen mit einem fiktiven Bauspartarif: Wir sind von einem Guthabenzins von 0,5 Prozent ausgegangen sowie einem festen Sollzins von 1,5 Prozent pro Jahr. Der effektive Jahreszins beträgt 2,09 Prozent ab Zuteilung, inklusive Beiträgen zu einer Risiko-Lebensversicherung. Der tatsächliche Tarif kann sich je nach Region unterscheiden. Dein LBS-Berater oder deine -Beraterin geben dir gern Auskunft, welcher Tarif am besten zu dir und deinem Vorhaben passt.

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Häufige Fragen zur Modernisierung

Zu einer Modernisierung gehören bestimmte Maßnahmen, die ein Gebäude oder eine Wohnung auf einen neueren technischen Stand heben, den Wohnkomfort erhöhen und häufig nachhaltig zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Mit steigenden Energiepreisen und der bevorstehenden ökologischen Transition werden viele Maßnahmen zur Modernisierung von Immobilien wichtiger – und steigern dabei auch den Wert des Objekts. Dazu gehören zum Beispiel eine gute Dämmung von Dach und Fassade, moderne Fenster sowie eine neue Heizung.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 555b werden Modernisierungsmaßnahmen als bauliche Veränderungen nach deren Zielen in folgende Arten unterteilt: 1. Energetische Modernisierungen, durch die Endenergie nachhaltig eingespart wird. 2. Modernisierungen, durch die nicht erneuerbare Energie eingespart oder das Klima geschützt wird, ohne dass eine energetische Modernisierung vorliegt. 3. Modernisierungen, durch die weniger Wasser verbraucht wird. 4. Modernisierungen, die den Wert von vermieteten Immobilien erhöhen, zum Beispiel durch Glasfaseranschluss. 5. Modernisierungen mit dem Ziel, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern. 6. Andere Modernisierungen, die nicht zur Erhaltung durchgeführt werden und ein Vermieter oder eine Vermieterin nicht zu vertreten hat und 7. Modernisierungen, die mehr Wohnraum schaffen, zum Beispiel ein Ausbau des Dachgeschosses.
Grundsätzlich bezeichnet eine Sanierung Maßnahmen, durch die Schäden an der Bausubstanz einer Immobilie behoben werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein feuchter Keller trockengelegt wird. Eine Modernisierung umfasst hingegen Maßnahmen, durch die das Haus oder die Wohnung auf einen neueren technischen Stand gebracht wird, zum Beispiel durch den Einbau von hochwertigeren Türen zum Einbruchschutz, durch die Installation einer neuen Heizung oder von neuen Fenstern. Allerdings gibt es zwischen den Begriffen „Sanierung“ und „Modernisierung“ Überschneidungen. Das ist etwa in Bezug auf die energetische Sanierung häufig der Fall. Darunter fallen bauliche Veränderungen, mit denen Energie eingespart werden soll. Beispiel: Eine Dachsanierung kann Schäden an der Bausubstanz beheben (Sanierung), hebt das Haus aber auch auf einen moderneren Stand (Modernisierung) und sorgt bei entsprechender Dämmung dafür, dass langfristig weniger Energie verbraucht wird.
Einzelmaßnahmen zur Renovierung deines Hauses oder deiner Wohnung zählen nicht zur Modernisierung, zum Beispiel Wände streichen. Mehr dazu erfährst du auch auf unseren Seiten zur Renovierung.
Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen: Fassade, Kellerdecke oder Dach dämmen, Durch Ausbau neuen Wohnraum schaffen, Energieeffiziente Fenster einbauen, Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder neue energieeffiziente Heizung installieren und Bad erneuern.
Mieter und Mieterinnen müssen laut BGB § 555d Maßnahmen zur Modernisierung durch den Vermieter oder die Vermieterin dulden. Das gilt grundsätzlich auch, wenn diese eine Erhöhung der Miete verursachen. Dabei gibt es jedoch eine Einschränkung: Wenn die Maßnahmen eine Härte darstellen, die nicht zu rechtfertigen ist, gibt es nach BGB keine Duldungspflicht. Letztlich muss das aber im Einzelfall abgewogen werden. Rechtfertigungen könnten je nach Fall etwa berechtigte Interessen des Vermieters oder der Vermieterin, anderer Mieter oder Mieterinnen im Haus oder Klimaschutz und das Einsparen von Energiekosten sein.
Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Die jährliche Miete kann dann um acht Prozent der für die Modernisierung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Bei Modernisierungen, die mehrere Mieter oder Mieterinnen betreffen, muss die Erhöhung der Miete angemessen aufgeteilt werden. Genaueres regelt BGB § 559.