Älterer Mann im Rollstuhl sitzt mit seinem Smartphone an seinem Schreibtisch.

Altersgerecht umbauen mit KfW-Förderung

Wände versetzen, Stufen durch eine Rampe ersetzen oder eine bodengleiche Dusche einbauen – das sind nur einige Maßnahmen, die dir helfen, Barrieren in deinem Zuhause abzubauen. Die staatliche KfW-Bank unterstützt solche Umbauten für Menschen in jedem Alter. Hier erfährst du, welche Umbauten gefördert werden und wie du an die Fördermittel kommst.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Unter dem Dach "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW Modernisierungen, die Barrieren reduzieren und den Einbruchschutz erhöhen.

  • Auch für den Kauf von Wohnraum, der frisch umgebaut wurde, kannst du den Förderkredit 159 mit einer Darlehenshöhe von bis zu 50.000 Euro nutzen.

  • Die zweite KfW-Förderoption, der Zuschuss für altersgerechtes Umbauen, ist derzeit ausgesetzt (Stand: Dezember 2023).


Barrierefreier Umbau lohnt sich schon in jungen Jahren

Die LBS in deiner Region hilft dir gern bei der Wahl der passenden Förderoption. Außerdem übernimmt sie die Antragstellung bei der KfW für dich. Dafür benötigst du nämlich einen Finanzierungspartner. Allein kannst du ein KfW-Darlehen nicht beantragen.

Von einer Rampe, die die Stufen zur Eingangstür überbrückt, profitierst du nicht erst im Alter. Auch ein Kinderwagen lässt sich so leichter in die Wohnung schieben. Viele andere Maßnahmen, die die KfW unter dem Stichwort "Altersgerecht Umbauen" fördert, erhöhen den Wohnkomfort in jeder Lebensphase. Dazu gehören Smarthome-Anwendungen ebenso wie eine Badewanne mit niedriger Einstiegshöhe.

So funktioniert der KfW-Kredit

Wenn du Barrieren in deinem Haus oder deiner Wohnung reduzieren oder dich vor Einbrüchen schützen möchtest, kommt für dich der KfW-Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" infrage. Auch beim Erwerb einer neu umgebauten Immobilie kannst du den Kredit nutzen. Die Zinsen sind dabei geringer als bei einem regulären Immobilienkredit. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, tilgungsfreie Anlaufjahre zu nutzen. In dieser Zeit zahlst du lediglich Zinsen und beginnst erst danach mit der Tilgung des Kredits.

Alternativ kannst du auch das endfällige Darlehen nutzen. Hier zahlst du während der gesamten Kreditlaufzeit ausschließlich Zinsen und begleichst am Ende die gesamte Darlehenssumme auf einmal. Zum Beispiel mit einem zu diesem Zeitpunkt zuteilungsreifen Bausparvertrag.

Die LBS in deiner Region hilft dir gern bei der Wahl der passenden Förderoption. Außerdem übernimmt sie die Antragstellung bei der KfW für dich. Dafür benötigst du nämlich einen Finanzierungspartner. Allein kannst du ein KfW-Darlehen nicht beantragen.

Mit dem Kredit der KfW kannst du beispielsweise altersgerechten Umbaumaßnahmen in deiner Immobilie finanzieren

Auch den Ausbau zum Standard "Altersgerechtes Haus" kannst du über das Kreditprogramm KfW 159 finanzieren. In so einer Immobilie sind sowohl der Zugang als auch Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert. Außerdem müssen bestimmte Bedienelemente vorhanden sein.

Diese altersgerechten Maßnahmen sind förderfähig

  • Wege verbreitern und Stufen vermeiden, beispielsweise auf dem Weg zur Garage oder zu den Mülltonnen

  • Kfz-Stellplätze überdachen

  • Barrieren am Eingang von Haus oder Wohnung abbauen, zum Beispiel durch Rampen

  • Wetterschutz über der Haustür anbringen

  • Treppenlift oder Aufzug einbauen

  • Treppen mit Handläufen versehen

  • Wände versetzen und Räume mit mehr Bewegungsfläche schaffen

  • Türdurchgänge verbreitern

  • Balkone oder Terrassen barrierearm gestalten

  • Sanitärobjekte modernisieren

  • Bodengleiche Dusche einbauen

  • Altersgerechte Assistenzsysteme oder Smart-Home-Anwendungen installieren

  • Große Lichtschalter oder ergonomische Türgriffe anbringen

  • Orientierung durch Beleuchtung erleichtern

Förderfähige Maßnahmen für den Einbruchschutz

Die KfW fördert im Programm 159 zudem viele Maßnahmen, mit denen du deine Immobilie besser vor einem Einbruch schützen kannst. Dazu zählen unter anderem:

  • Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Garagentore

  • Nachrüstsysteme für Türen und Fenster

  • Einbruchhemmende Rollläden

  • Gefahrenwarnanlagen

  • Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion

Ohne Fachfirma geht es nicht

Um eine Förderung der KfW im Bereich Altersgerechter Umbau zu erhalten, ist die Beauftragung einer Fachfirma Voraussetzung. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Für die einzelnen Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. Das bedeutet beispielsweise: Barrierearme Haus- und Wohnungstüren müssen eine Durchgangsbreite von mindestens 90 Zentimeter haben. Soll ein Balkon barrierearm gestaltet werden, braucht er neben einem schwellenlosen Zugang auch einen rutschfesten Bodenbelag.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Wenn du altersgerecht umbauen willst, solltest du prüfen, ob sich nicht in dem Zuge weitere Maßnahmen sinnvoll sind, die die Energieeffizienz deiner Immobilie erhöhen. Dann kannst du eventuell auch mehrere Förderprogramme kombinieren. Mehr zur Sanierung nach Effizienzkriterien erfährst du in unserem Ratgeber zur Energetischen Sanierung .

Deine 5 Schritte zum KfW-Kredit

  1. 1. Schritt:

    Such dir einen Finanzierungspartner, der den Kreditantrag für dich stellt. Das kann deine LBS, deine Sparkasse oder eine andere Bank sein.

  2. 2. Schritt:

    Der Finanzierungspartner reicht den Antrag bei der KfW ein.

  3. 3. Schritt:

    Die KfW prüft deine Unterlagen und entscheidet über die Förderung.

  4. 4. Schritt:

    Du erhältst eine Förderzusage und unterzeichnest den Kreditvertrag.

  5. 5. Schritt:

    Du kannst mit der Umsetzung deines Vorhabens starten.

Die wichtigsten Fragen zur KfW-Förderung für altersgerechten Umbau

Bei der staatlichen Förderbank KfW erhältst du derzeit keinen Zuschuss für altersgerechte Umbauten, sondern nur einen Förderkredit (Stand: Dezember 2023). Bis zu 50.000 Euro kannst du im KfW-Programm 159 "Altersgerecht Umbauen" als zinsgünstiges Darlehen aufnehmen. Für altersgerechtes Wohnen gibt es darüber hinaus in den Bundesländern regionale Programme. Meistens handelt es sich dabei um einkommensabhängige Zuschüsse oder Darlehen. Auch die Krankenkasse bezahlt bestimmte Hilfsmittel wie einen Badewannenlift, wenn ein Arzt oder eine Ärztin das verordnet. Weitere Ansprechpartnerin ist die Pflegekasse: Sie gewährt Menschen mit Pflegegrad Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Wenn du dein Haus oder deine Wohnung so umbaust, dass Barrieren verschwinden oder der Einbruchschutz erhöht wird, kannst du dafür den Förderkredit "Altersgerecht Umbauen" nutzen. Dabei sind die Konditionen günstiger als bei einem herkömmlichen Immobilienkredit, du zahlst also geringere Zinsen. Außerdem kannst du tilgungsfreie Anlaufjahre nutzen – in dieser Phase zahlst du nur Zinsen und beginnst erst danach mit der Rückzahlung (Tilgung) des Kredits. Als weitere Kreditvariante kannst du auch das endfällige Darlehen wählen. Dabei zahlst du während der gesamten Kreditlaufzeit nur Zinsen und am Ende das komplette Darlehen auf einen Schlag zurück. Das passt gut, wenn zeitgleich dein Bausparvertrag zuteilungsreif wird und das KfW-Darlehen ablösen kann. Der KfW-Zuschuss für altersgerechte Umbauten, bei dem du einen Teil der förderfähigen Kosten direkt erstattet bekommst, ist derzeit ausgesetzt (Stand: Dezember 2023). Die LBS in deiner Region berät dich gern zu den einzelnen Fördervarianten und stellt auch den Kreditantrag bei der KfW für dich.
Förderkredite der KfW-Bank kannst du nicht selbst beantragen. Dafür benötigst du die Hilfe eines Finanzierungspartners. Das kann deine Bausparkasse, deine Sparkasse oder eine andere Bank sein. Dein Finanzierungspartner berät dich zu den Förderbedingungen und stellt in deinem Namen den Antrag bei der KfW.
Wenn es sich um einen Ersterwerb handelt, du also die erste Person bist, die die Immobilie nach dem Bau oder dem Umbau kauft, kannst du die Förderung KfW Altersgerecht Umbauen in Anspruch nehmen, um den Kauf zu finanzieren. Die Kosten für die barriere­reduzierenden Maßnahmen müssen allerdings im Kauf­vertrag gesondert ausge­wiesen sein.
Die Umbauarbeiten muss ein Fach­unternehmen übernehmen und dabei die technischen Mindest­anforderungen beachten, etwa zur Mindestbreite von als barrierearm geltenden Türen oder Wegen. Eigen­leistungen sind nicht förder­fähig.