Staatliche Förderung fürs Bausparen

Bausparer und Bausparerinnen können staatliche Förderungen nutzen, um schneller an ihr Sparziel zu kommen. Auch viele Arbeitgeber zahlen Geld dazu. Hier findest du die Förderoptionen für deinen Bausparvertrag auf einen Blick.

Von Arbeitnehmer-Sparzulage bis Wohnungsbauprämie

Der Staat fördert dich auf deinem Weg zum Eigenheim im günstigsten Fall gleich dreifach: mit Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage. Welche dieser Förderungen du erhalten kannst? Das kommt unter anderem auf dein Einkommen an.

Viele Angestellte können außerdem auf Spar-Unterstützung ihres Arbeitgebers bauen. Zahlt dein Arbeitgeber vermögenswirksamen Leistungen, kannst du monatlich bis zu 40 Euro zusätzlich in deinen Bausparvertrag investieren.

Mit unserem Förder-Rechner erfährst du, welche Förderungen du voraussichtlich bekommen kannst. Natürlich berät dich eine Beraterin oder ein Berater der LBS oder Sparkasse auch gern in einem persönlichen Gespräch zu deinen individuellen Fördermöglichkeiten rund ums Bausparen.

So helfen dir Staat und Arbeitgeber beim Bausparen

Voraussetzungen für eine staatliche Förderung

Die Voraussetzungen hängen von der Art der Bausparförderung ab. Die Beraterinnen und Berater der LBS und der Sparkassen ermitteln gern, wie du die Förderungen optimal für dich nutzen und so deinen Wohntraum verwirklichen kannst – sofort oder in Zukunft. Am besten vereinbarst du gleich deinen individuellen Beratungstermin.

Für die Wohn-Riester-Förderung gilt:

Für vermögenswirksame Leistungen gilt:

Auch für die Wohnungsbauprämie gelten Voraussetzungen:

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Häufige Fragen zu den staatlichen Förderungen fürs Bausparen

Die maximalen Fördersätze unterscheiden sich bei den einzelnen Fördermöglichkeiten. Die Zulage in der Riester-Förderung beträgt bis zu 175 Euro im Jahr. Für jedes vor 2008 geborene Kind erhältst du zusätzlich maximal 185 Euro, für jedes danach geborene Kind bis zu 300 Euro. Riester für Wohnzwecke bekommst du, wenn du einen Riester-Bausparvertrag besparst oder ein Riester-Bauspardarlehen abbezahlst. Die vermögenswirksamen Leistungen, die dein Arbeitgeber gegebenenfalls zahlt, belaufen sich auf bis zu 40 Euro pro Monat. Dieses Geld kannst du auf einen Bausparvertrag einzahlen. Hast du Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage, gibt dir der Staat 9 Prozent Förderung auf maximal 470 Euro pro Jahr dazu. Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 Prozent auf deine Sparleistung im Bausparvertrag bis 700 Euro, das heißt maximal pro Jahr 70 Euro für Singles beziehungsweise 140 Euro für Paare.
Als staatliche Förderungen fürs Bausparen gibt es neben Riester-Zulagen die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie helfen dir, schneller ins Eigenheim zu kommen. Auch vermögenswirksame Leistungen zählen zu den Fördermöglichkeiten. Die zahlt aber nicht der Staat, sondern Arbeitgeber. Frag am besten gleich nach, ob das Unternehmen, für das du arbeitest, den Aufbau von Vermögen fördert. Die Beraterinnen und Berater der LBS und der Sparkasse ermittelt gern, wie du die Förderungen optimal für dich nutzen und so deinen Wohntraum verwirklichen kannst – sofort oder in Zukunft. Am besten vereinbarst du gleich deinen individuellen Beratungstermin.
Die Voraussetzungen hängen von der Art der Bausparförderung ab. Für die Wohn-Riester-Förderung gilt: Du kannst einen Riester-Vertrag abschließen, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Das gilt beispielsweise für Auszubildende, Angestellte oder rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Auch Beamtinnen und Beamte und unter bestimmten Voraussetzungen Menschen in Frührente, in Elternzeit oder mit Arbeitslosengeldbezug können riestern. Die vollen staatlichen Zulagen erhältst du, wenn du jährlich mindestens 4 Prozent deines Bruttoeinkommens einzahlst. 60 Euro pro Jahr müssen es aber mindestens sein. Wohn-Riester darfst du nur für eine selbstgenutzte Immobilie verwenden, denn Ziel der staatlichen Unterstützung ist, dass du im Alter mietfrei wohnst. Verwendest du dein Riester-Guthaben anders, musst du die geförderten Beiträge und Zulagen direkt versteuern. Details findest du in unserem Artikel zu Wohn-Riester. Bei vermögenswirksame Leistungen handelt es sich um eine freiwillige oder tarifliche Leistung, mit der Unternehmen den Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen können. Frag also am besten direkt bei deinem Arbeitgeber nach, ob vermögenswirksame Leistungen (VL) angeboten werden. Wenn dein Arbeitgeber VL zahlt, fließen bis zu 40 Euro pro Monat in eine von dir gewählte Anlageform wie einen Bausparvertrag. Liegt dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze, erhältst du zusätzlich 9 Prozent der eingezahlten VL als Arbeitnehmer-Sparzulage. Pro Kalenderjahr beläuft sich die Zulage auf maximal 43 Euro. Mehr dazu in unseren Beiträgen über vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage. Um die staatliche Förderung für die Wohnungsbauprämie zu erhalten, darf dein zu versteuerndes Jahreseinkommen als Single nicht über 35.000 Euro liegen. Für Paare liegt die Grenze bei 70.000 Euro. Bist du förderberechtigt, erhältst du 10 Prozent deiner Sparleistung auf einen Bausparvertrag als Prämie, maximal pro Jahr aber 70 Euro als Single und 140 Euro als Paar. Nach Zuteilung deines Bausparvertrags darfst du die Wohnungsbauprämie verwenden, um eine Immobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Diesen Verwendungszweck musst du nachweisen. Mehr darüber liest du im Artikel Wohnungsbauprämie.
Wohn-Riester kannst du unabhängig von der Höhe deiner Einkünfte nutzen. Auch für die vermögenswirksamen Leistungen spielt dein Einkommen keine Rolle – wichtig ist, dass du angestellt bist und dein Arbeitgeber diese freiwillige oder tarifliche Leistung zahlt. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (bei Paaren unter 80.000 Euro) pro Jahr, hast du zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Für die Wohnungsbauprämie liegt die Einkommensgrenze bei 35.000 Euro (bei Paaren 70.000 Euro). Auch dabei ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend.