Verschiedene Zimmerpflanzen stehen auf einer Fensterbank aufgereit. Durch das Fenster sieht man Häuser angedeutet.

KfW-Heizungsförderung: Effizient heizen und Geld vom Staat sichern

Denkst du darüber nach, dein Haus mit einer effizienten Heizung auszustatten? Eine gute Idee, wenn du deinen Energieverbrauch nachhaltig reduzieren möchtest. Die günstigen Kredite der staatlichen KfW-Bank können dabei helfen, deine Investitionskosten zu senken. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen dafür gelten und wo du sonst noch finanzielle Unterstützung erhältst.

Heizungsförderung: Neuerungen ab 2024

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Das ändert sich:

  • Alle ab dem 1. Januar 2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet dann die KfW.
  • Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verortet ist, wird 2024 mit einem neuen KfW-Kredit und den bestehenden Kreditprogrammen für Komplettsanierungen zusammengeführt.
  • Das BAFA konzentriert sich künftig auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch.
  • Von Jahresbeginn an wird auch die Heizungsförderung erhöht. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt 21.000 Euro.

Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du ab 2024 auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Die KfW-Bank fördert den Einbau einer neuen Heizung, wenn du dein Haus umfassend sanierst – und damit mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­haus 85 oder Effizienz­haus Denkmal erfüllst.

  • Erneuerst du deine Heizung, ohne dein komplettes Haus zu sanieren, kannst du einen Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

  • Die Bausparkasse in deiner Region berät dich zur Finanzierung deines Vorhabens. Dabei prüfen wir auch, welche staatlichen Fördermittel für dich infrage kommen.


Dein Förderprojekt "Neue Heizung"

Noch sind in den meisten Häusern hierzulande Gasthermen oder alte Ölheizungen in Betrieb. Der Staat fördert den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien. Das soll nicht nur die CO2-Emissionen reduzieren, sondern Deutschland auch unabhängiger von Energieimporten machen. Gut für dich: Du senkst mit einer neuen Heizung deine Energiekosten.

Doch welche Förderung kannst du für dein Sanierungsprojekt "Neue Heizung" nutzen?

  • KfW-Kredit:

    Die staatliche Förderbank KfW vergibt Kredite für die energetische Sanierung von Immobilien, die einen bestimmten Effizienzhaus-Standard erreichen. "Wohngebäude – Kredit" (261) heißt das Förderprogramm. Auch den Austausch einer alten Heizung kannst du dir mit diesem Programm fördern lassen, allerdings nur, wenn du mindestens das KfW-Effizienzhaus-Niveau 85 erreichst oder ein Haus unter Denkmalschutz umfassend sanierst.

    Damit du den KfW-Kredit nutzen kannst, muss die Bauanzeige oder der Bauantrag für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen. Das heißt, dein Haus darf für dieses Förderprogramm kein Neubau sein. Selbst im Gebäude wohnen, brauchst du übrigens nicht. Auch als Vermieter oder Vermieterin kannst du Mittel aus dem KfW-Förderprogramm 261 beantragen.

  • BAFA-Zuschuss:

    Planst du nur den Austausch deiner Heizungsanlage und keine weiteren Sanierungsmaßnahmen, kommt für dich die "Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM) infrage. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragst du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW ist dafür nicht mehr zuständig. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zur BAFA-Förderung.

  • Steuererleichterung:

    Falls du keine KfW- oder BAFA-Fördermittel nutzen kannst oder willst, hast du die Möglichkeit, 20 Prozent der Kosten für deine neue Heizung von der Steuer abzusetzen. Das geht aber nur, wenn du das Haus auch selbst bewohnst.

Haushaltssperre wirkt sich auf Förderung zur Energieberatung aus

Das Bundesfinanzministerium hat eine Haushaltssperre verhängt. Diese betrifft auch die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude des BAFA. Bis auf Weiteres werden keine neuen Anträge angenommen und die Bewilligung von gestellten Anträgen pausiert. Wichtig: Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, kann wie geplant weitermachen und erhält die Fördermittel.

 

So funktioniert die KfW-Förderung

Die Förderung im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit" setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:

Baustein 1: Du erhältst einen zinsgünstigen Kredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit. Währenddessen zahlst du nur die Zinsen, mit der Tilgung des Kredits beginnst du erst ein bis fünf Jahre später. Wie viele Jahre du Tilgungsaufschub hast, hängt von der Kreditlaufzeit ab. Bei der Sonderform des endfälligen Darlehens zahlst du die Kreditsumme am Ende der Zinsbindung auf einmal zurück. Du kannst zwischen diesen beiden Kreditformen wählen.

Tipp: Mit einem Bausparvertrag gehst du sicher, dass du die Restsumme nach Ende der Laufzeit beziehungsweise nach Ende der Zinsbindung problemlos weiterfinanzieren kannst. Lass dich am besten von der LBS dazu beraten.

Baustein 2: Die KfW erlässt dir einen Teil deiner Schulden. Je höher der KfW-Effizienzhaus-Standard ist, desto höher fällt dieser Tilgungszuschuss aus:

  • Für ein Effizienzhaus 40 erhältst du maximal 24.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit.
  • Für ein Effizienzhaus 55 werden dir bis zu 18.000 Euro von der Restschuld erlassen.
  • Ein Effizienzhaus 70 wird mit bis zu 12.000 Euro gefördert.
  • Bei einem Effizienzhaus 85 sind bis zu 6.000 Euro Tilgungszuschuss drin.

Einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozent erhältst du, wenn deine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien funktioniert und du damit mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs im Gebäude deckst. Dabei spricht die KfW von der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse).

KfW-Effizienzhaus:

Dabei handelt es sich um einen technischen Standard, den die KfW in ihren Förderprodukten nutzt, um anzugeben, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zum sogenannten Referenzgebäude ist. Je niedriger die Zahl ist, desto effizienter ist das Gebäude. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber zum KfW-Effizienzhaus.

Deine 5 Schritte zum KfW-Kredit

  1. 1. Schritt:

    Binde einen Experten oder eine Expertin für Energieeffizienz  ein. Diese Person berät dich und übernimmt später die Baubegleitung. Die KfW trägt die Hälfte der Kosten.

  2. 2. Schritt:

    Such dir einen Finanzierungspartner, der den Kreditantrag bei der KfW für dich stellt. Das kann deine LBS, deine Sparkasse oder eine andere Bank sein.

  3. 3. Schritt:

    Die KfW prüft deine Unterlagen und entscheidet über die Förderung.

  4. 4. Schritt:

    Nach Erhalt der Förderzusage unterzeichnest du den Kreditvertrag und kannst mit der Umsetzung deines Vorhabens starten.

  5. 5. Schritt:

    Die Energie­effizienz-Expertin oder der Energie­effizienz-Experte erstellt nach Abschluss der Arbeiten die „Bestätigung nach Durchführung“, die du bei deinem Finanzierungs­partner einreichst. Nach Prüfung durch die KfW wird deinem Kredit der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Lass dich von Profis beraten

Zur optimalen Sanierung: Eine neue Heizanlage kann nur wirklich effizient funktionieren, wenn sie optimal auf das jeweilige Gebäude abgestimmt ist. Oft ist es ratsam, zunächst die Dämmung der Gebäudehülle zu optimieren, bevor eine neue Heizung eingebaut wird. Ein Energie-Effizienz-Experte oder eine -Expertin kann dich dazu beraten, welche Schritte in welcher Reihenfolge für deine Immobilie sinnvoll sind und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Um den Sanierungskredit der KfW zu erhalten, ist eine Baubegleitung Pflicht. Hier findest du zugelassene Fachleute  in deiner Region.

Zur Finanzierung deines Vorhabens: Die Beraterinnen und Berater der Bausparkassen helfen dir bei allen Fragen rund um die Finanzierung deiner neuen Heizung und prüfen dabei auch, ob du Förderungen in Anspruch nehmen kannst. Bausparen bietet dir eine attraktive Option, bei der du eventuell auch von einer staatlichen Förderung profitieren kannst. Vereinbare am besten gleich einen Beratungstermin bei deiner LBS vor Ort!

Die häufigsten Fragen zur KfW-Förderung für Heizungen

Die KfW fördert klimafreundliche Heiztechnik im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Das gilt allerdings nur dann, wenn durch den Heizungstausch und gegebenenfalls weitere Sanierungsmaßnahmen mindestens das KfW-Effizienzhaus-Niveau 85 erreicht wird. Planst du keine Sanierung in diesem Umfang, kannst du für den Einbau einer energieeffizienten Heizung einen Zuschuss beim BAFA beantragen. Zu den KfW-geförderten Heizungen gehören Systeme, die zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien (EE) heizen, darunter Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen. Auch EE-Hybridheizungen, die Vorteile verschiedener klimafreundlicher Heizungen kombinieren, sind förderfähig. Dazu zählen zum Beispiel die Kombination Wärmepumpe und Solarthermie oder Holzheizung und Solarthermie. Die KfW fördert auch en Einbau einer Brennstoffzellen-Heizung. Selbst die Optimierung einer bestehenden Heizung kann im Rahmen einer umfassenden Sanierung gefördert werden, sofern danach das Haus die Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus 85 erfüllt. Der Einbau einer neuen Heizung, die auf Basis fossiler Brennstoffe wie Gas oder Öl funktioniert, wird nicht gefördert.
Damit wir in Deutschland unsere Klimaziele erreichen, muss der Gebäudebestand in den nächsten Jahren umfassend energetisch saniert werden. Klimafreundliche Heizanlagen, die den CO2-Ausstoß reduzieren, sind dabei ein wichtiger Baustein. Ein Ende der staatlichen Förderung für energieeffiziente Heizungen ist deshalb nicht in Sicht. Die staatliche KfW-Bank fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen allerdings nur noch im Rahmen einer umfassenden energetischen Gebäudesanierung. Möchtest du eine neue Heizung einbauen lassen, ohne das ganze Haus zu sanieren, kannst du einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Auch für die Optimierung deiner alten Heizung, zum Beispiel durch einen hydraulischen Abgleich, kannst du beim BAFA einen Zuschuss beantragen.
Die KfW-Förderung können alle beantragen, die Gebäude klimafreundlich sanieren. Neben Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zählen auch Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Verbände, Vereine oder soziale Organisationen zu den Antragsberechtigten.
Die KfW gewährt nur noch Kredite für umfassende energetische Sanierungen. Zuschüsse für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien vergibt inzwischen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dabei unter anderem nach der neuen Heizungstechnik und auch danach, ob die alte Heizung noch funktionstüchtig war. Die Zuschüsse liegen derzeit zwischen 10 und 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Zuge der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird die Förderung für effizientes Heizen voraussichtlich weiter ausgebaut (Stand: August 2023).
Erreicht deine Immobilie durch den Einbau einer klimafreundlichen Heizung und gegebenenfalls weitere Sanierungsmaßnahmen mindestens die Effizienzhaus-Stufe KfW 85, kannst du den "Wohngebäude - Kredit" mit der Fördernummer 261 nutzen. Die Bauanzeige oder der Bauantrag für dein Haus oder deine Wohnung muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten oder eine Energieeffizienz-Expertin ist Pflicht, wenn du den Förderkredit nutzen möchtest. Diese Person berät dich und bestätigt dir zum Abschluss der Sanierung, dass du die Kriterien für das KfW-Effizienzhaus erfüllst. Diese Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und einem Tilgungszuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Hälfte der Ausgaben übernimmt also der Staat. Wichtig ist auch, dass der Antrag auf KfW-Förderung vor Beginn der Sanierung eingereicht wird. Das kannst du aber nicht selbst machen. Du benötigst dafür einen Finanzierungspartner. Die LBS hilft dir gern. Vereinbare am besten gleich einen Termin für eine unverbindliche Beratung.