Sanierst du deine Immobilie oder möchtest deine Heizung optimieren, kannst du von einer BAFA-Förderung profitieren. Erfahre hier, welche Maßnahmen bezuschusst werden und wie du dir die Fördermittel sicherst.

Das Wichtigste in Kürze:
Das BAFA fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Optimierung einer Heizung oder die Dämmung von Außenwänden mit Zuschüssen von bis zu 20 Prozent.
Die Kosten für eine professionelle Energieberatung werden bis zu 50 Prozent übernommen.
In der Regel stellst du den Antrag auf Förderung direkt beim BAFA. Den Zuschuss zur Energieberatung kann auch die Beraterin oder der Berater beantragen, wenn du eine Vollmacht ausstellst.
Das BAFA fördert eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden. Das macht die Behörde, indem sie Zuschüsse gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Geld dafür stammt aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die staatlichen Fördermittel sollen dabei helfen, die Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen und Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu machen. Dein persönlicher Vorteil: Die Effizienzmaßnahmen senken den Energieverbrauch deiner Immobilie und reduzieren so die Energiekosten. Auch dein Wohnkomfort steigt, wenn es im Winter nicht mehr durch undichte Fenster zieht und sich dein Eigenheim im Sommer nicht mehr aufheizt.
Das BAFA vergibt Fördermittel für die Heizungsoptimierung und die Gebäudesanierung. Der Fokus liegt dabei auf Einzelmaßnahmen. Hast du hingegen vor, dein Haus umfassend zu sanieren und zu einem KfW-Effizienzhaus zu machen, kannst du die Förderung der KfW-Bank nutzen.
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen beim BAFA:
Um die Zuschüsse beantragen zu können, ist in den meisten Fällen die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten oder einer Energie-Effizienz-Expertin nötig. Die LBS unterstützt dich mit ihrem Service zur kostenfreie Vermittlung von professionellen Energieberatenden, damit du schnell und zuverlässig die passende Fachperson findest.
In einem weiteren Förderprogramm vergibt das BAFA Zuschüsse zur Energieberatung.
Bitte die beratende Person am besten, die Ergebnisse in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) darzustellen. So erhältst du eine Übersicht über die Schritte, die aus ökologischer und wirtschaftlicher Perspektive für deine Immobilie sinnvoll sind. Setzt du später einige oder mehrere der empfohlenen Maßnahmen um, kannst du gegebenenfalls einen zusätzlichen BAFA-Zuschuss von 5 Prozent in Anspruch nehmen, den sogenannten iSFP-Bonus.
Tipp zur aktuellen Heizungsförderung 2026
Du willst deine Heizung erneuern und von Förderungen profitieren? Das kann sich lohnen! Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt 21.000 Euro.
Informationen zur Bezuschussung findest du in unserem Artikel zur KfW-Heizungsförderung.
Schritt 1: Angebote einholen
Informiere dich, was die Umsetzung deiner Sanierungsmaßnahme kostet. Vergib aber noch keinen Auftrag, sonst fördert dich das BAFA nicht.
Schritt 2: Energie-Effizienz-Experten einbinden
Bei fast allen Maßnahmen (außer Heizungstausch und Heizungsoptimierung) musst du einen Experten oder eine Expertin für Energieeffizienz einbinden. Nutze den kostenfreien Vermittlungsservice der LBS Energieberatung, um schnell eine passende Energieberatung zu finden und für die optimale Verwendung der Fördermittel.
Schritt 3: Antrag online ausfüllen
Um einen Investitionszuschuss zu beantragen, registriere dich online im BAFA-Portal. Dort kannst du neue Anträge stellen.
Schritt 4: Mit Maßnahme starten
Jetzt kannst du die Fachfirma beauftragen. Du kannst damit auch abwarten, bis du die Förderzusage hast, um sicher zu sein, dass du den Zuschuss tatsächlich bekommst.
Schritt 5: Zusage erhalten
Wenn du alle Fördervoraussetzungen erfüllst, erhältst du einen Zuwendungsbescheid.
Schritt 6: Nachweise einreichen
Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, bezahlst du alle Rechnungen und lädst die Belege dafür im Förderportal hoch.
Schritt 7: Zuschuss erhalten
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises überweist dir das BAFA den Zuschuss.
Tipp: Detaillierte Hinweise zur Antragstellung findest du in unserem Ratgeber zum BAFA-Antrag.
Das Geld für deine Sanierungsmaßnahme musst du zunächst vorstrecken. Den Zuschuss des BAFA erhältst du erst nach Abschluss der Maßnahme und er deckt auch nur einen Teil der Ausgaben. Wenn du eine Finanzierung für dein Vorhaben benötigst, steht dir die LBS zur Seite. Dabei prüfen wir auch, ob für dein Vorhaben eventuell eine Förderung durch die staatliche KfW infrage kommt.
Mit unserem Modernisierungskostenrechner kannst du vorab schon mal schauen, wie viel die energetische Sanierung deiner Immobilie etwa kosten wird und wie du das finanzieren kannst. Du erfährst auch, wie viel CO2 du mit welcher Sanierungsmaßnahme einsparst.
Modernisierung vorbereiten
Finde heraus, wie sich deine Modernisierung mit Bausparen finanzieren lässt.
Zum RechnerDas Online-Formular für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung kannst du innerhalb weniger Minuten ausfüllen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dir alle relevanten Informationen wie ein Kostenvoranschlag für dein Vorhaben und – sofern nötig – eine Bestätigung durch einen Energie-Effizienz-Experten oder eine Energie-Effizienz-Expertin vorliegen.
Der Antrag für einen Zuschuss zur Energieberatung lässt sich ebenfalls schnell ausfüllen.
Den Bearbeitungsstatus kannst du als Antragsteller oder Antragstellerin online im BAFA-Portal einsehen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist auf seiner Website darauf hin, dass es wegen des großen Erfolgs der BEG-Förderung zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.
Ja, den Antrag auf einen Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen rund um die energetische Sanierung deines Eigenheims kannst du selbst beim BAFA stellen. Du kannst auch eine andere Person oder Organisation bevollmächtigen. Für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) kann zum Beispiel der Verwalter oder die Verwalterin die Antragstellung übernehmen.
Die Förderung für eine Energieberatung darfst du inzwischen ebenfalls selbst beantragen. Alternativ kann das auch die Person machen, die dich berät – sie braucht dafür allerdings eine Vollmacht von dir.
Den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-Förderung) kannst du online direkt beim BAFA stellen. Nach Absenden des Formulars erhältst du Zugang zum BAFA-Portal. Dort kannst du später alle benötigten Unterlagen hochladen.
Auch den Zuschuss für eine Energieberatung kannst du online beantragen.
Den Antrag für eine Förderung im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" solltest du möglichst früh stellen, denn die Bearbeitung kann einige Wochen oder sogar Monate dauern. Du brauchst dafür allerdings die Info, wie viel die Umsetzung der geförderten Maßnahme kosten wird. Du benötigst also einen Kostenvoranschlag. Die Firma tatsächlich beauftragen darfst du aber erst, nachdem du den Antrag gestellt hast, sonst verlierst du deinen Anspruch auf Förderung.
Gibt dir das BAFA eine Zusage für eine BEG-Förderung, hast du 24 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen, und dann noch einmal sechs Monate für das Einreichen aller Unterlagen.
Einen Antrag für die Förderung von Einzelmaßnahmen können Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen stellen.
Der Zuschuss zur Energieberatung ist für Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gedacht. Mietende und pachtende Personen sowie Nießbrauchsberechtigte können einen Zuschuss beantragen, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin vorlegen.
Für die Anzahl der Anträge gibt es keine Höchstgrenze. Allerdings dürfen die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht mehr als 60.000 Euro betragen. Ingesamt werden maximal 600.000 Euro pro Gebäude gefördert. Mit Unterschreiben des BAFA-Antrags sicherst du außerdem zu, dass du für dieselbe Maßnahme nicht bereits Fördergeld der KfW erhältst.
Den Antrag stellst du, bevor du eine Firma mit der Umsetzung einer Maßnahme beauftragst. Vergibst du den Auftrag vorher, fördert dich das BAFA nicht.
Du musst die Kosten für die geplante Sanierungsmaßnahme angeben, benötigst also einen Kostenvoranschlag der Firma oder der Firmen, die du später beauftragen möchtest.
Außerdem brauchst du in den meisten Fällen die Unterstützung eines Energie-Effizienz-Experten oder einer Energie-Effizienz-Expertin. Diese Person berät dich und bestätigt dir in einer technischen Projektbeschreibung (TPB), dass die geplante Maßnahme förderfähig ist. Nach Abschluss der Maßnahme erstellt sie einen technischen Projektnachweis (TPN).
Auf die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten verzichten darfst du nur, wenn du eine neue Heizung – zum Beispiel eine Wärmepumpe – einbauen oder deine bestehende Heizung optimieren lässt. Dafür benötigst du allerdings eine „Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung – Heizungstechnik“. Dieses Formular, das du mit dem Zuwendungsbescheid vom BAFA erhältst, muss das Fachunternehmen ausfüllen und unterschreiben.