Eine Hand hält einen Ausschnitt einer Thermografie in den Vordergrund. Im Hintergrund befindet sich ein Haus mit einer Tür.

Das KfW-Effizienzhaus: So funktioniert der Standard für Energieeffizienz

Ob für Sanierung oder Neubau – wenn du dich für Fördermittel der KfW-Bank interessierst, stößt du schnell auf den Effizienzhaus-Standard. Hier erfährst du, wie Immobilien in diesen Maßstab einsortiert werden und welche KfW-Häuser gefördert werden.

Heizungsförderung: Neuerungen ab 2024

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Das ändert sich:

  • Alle ab dem 1. Januar 2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet dann die KfW.
  • Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verortet ist, wird 2024 mit einem neuen KfW-Kredit und den bestehenden Kreditprogrammen für Komplettsanierungen zusammengeführt.
  • Das BAFA konzentriert sich künftig auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch.
  • Von Jahresbeginn an wird auch die Heizungsförderung erhöht. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt 21.000 Euro.

Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du ab 2024 auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Die Effizienzhaus-Stufen dienen als Orientierung für den Energieverbrauch und den Wärmeverlust von Immobilien. Je kleiner die Zahl, desto effizienter das Gebäude.

  • Die KfW vergibt günstige Kredite für die energetische Sanierung und für den klimafreundlichen Neubau, wenn dabei eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird.

  • Die LBS hilft dir bei der Finanzierung deines Bau- oder Sanierungsvorhabens und berücksichtigt dabei auch mögliche Förderungen.


Die KfW-Effizienzhäuser

Das KfW-Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Immobilien, den das Bundesbauministerium, die Deutsche Energieagentur und die KfW entwickelt haben, um die staatliche Förderung übersichtlicher zu machen. Zwei Kriterien sind entscheidend:

  1. Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf? Ausschlaggebend ist hier der Primärenergiebedarf.
  2. Wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle? Darüber gibt der Transmissionswärmeverlust Auskunft.

Relevant für die KfW-Förderung sind die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70 und 85. Je kleiner die Zahl ist, desto weniger Energie benötigt das Gebäude – und desto höher ist die Förderung.

Als Vergleichsgröße wird immer ein Referenzgebäude genutzt, das den Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Dabei handelt es sich um ein KfW-Effizienzhaus 100. Ein Effizienzhaus 40 verbraucht maximal 40 Prozent der Energie des Referenzgebäudes, ein KfW-Effizienzhaus 55 höchstens 55 Prozent und so weiter.

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten besondere Förderregeln: Hier darf der Primärenergiebedarf bei bis zu 160 Prozent des Verbrauchs eines vergleichbaren Referenzgebäudes liegen.

Die Erneuerbare-Energien-Klassen

Die Effizienzhaus-Klassen werden ergänzt durch die sogenannten Erneuerbare-Energien-Klassen (EE-Klassen). Eine EE-Klasse wird dadurch erreicht, dass bei der Sanierung eines Gebäudes eine Heizung mit Erneuerbaren Energien eingebaut wird, die mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs deckt. Das kann zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Hybridheizung aus Holzpellet- und Solarthermie-Anlage.

Mit der EE-Klasse steigt der Fördersatz. Ein KfW-Effizienzhaus 55 mit EE-Klasse wird also stärker gefördert als ein Effizienzhaus 55 ohne diesen Zusatz.

0 Euro

Tilgungszuschuss gewährt die KfW bei einem Kredit von 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse.

Die Förderkredite für Effizienzhäuser

Die KfW fördert klimafreundliche Neubauten und die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien mit diesen Krediten:

1. Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297, 298)

Das KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau kommt für dich infrage, wenn du neu baust und dabei den Effizienzhaus-Standard 40 erreichst. Dein Neubau muss außerdem die Anforderungen an das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" erfüllen, also die sogenannte Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) erreichen.

Für ein solches klimafreundliches Wohngebäude kannst du pro Wohneinheit bis zu 150.000 Euro als zinsgünstigen Kredit aufnehmen. Die ersten Jahre gelten als tilgungsfreie Anlaufzeit, in der du nur die Zinsen für den Kredit bezahlst. Die Tilgung startet erst danach. Die Anzahl der tilgungsfreien Jahre hängt von der Kreditlaufzeit ab. Die Zinsbindung endet allerdings immer nach zehn Jahren – du brauchst also einen Anschlusskredit, zum Beispiel einen Bausparvertrag.

Mehr über die Neubau-Förderung liest du in unserem Ratgeber.

2. Wohngebäude - Kredit (261)

Sanierst du deine Immobilie umfassend, so dass mindestens der Effizienhaus-Standard 85 erreicht wird, kannst du den Wohngebäude-Kredit 261 nutzen. Das gilt auch, wenn du eine frisch sanierte Immobilie kaufst, die die Effizienzkriterien dieser Stufe erfüllt. Weitere Fördervoraussetzung ist, dass die Bauanzeige oder der Bauantrag für dein Haus oder deine Wohnung mindestens fünf Jahre zurückliegt, es also kein Neubau ist.

Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Kredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit. Mit der Tilgung des Kredits beginnst du also erst nach einer bestimmten Frist, vorher zahlst du nur die Zinsen. Außerdem erlässt dir die Förderbank mit dem Tilgungszuschuss einen Teil deiner Schulden. Damit verringert sich nicht nur dein Darlehen, du zahlst auch weniger Zinsen.

Je höher die Effizienzhaus-Stufe, desto höher der Tilgungszuschuss: Für ein Effizienzhaus 40 gibt es maximal 24.000 Euro je Wohneinheit. Für ein Effizienzhaus 85 erhältst du noch bis zu 6.000 Euro als Zuschuss.

Erreichst du beim Sanieren die Erneuerbare-Energien-Klasse, belohnt das der Staat mit 5 Prozent Extra-Tilgungszuschuss, so dass du bei KfW 40 bis zu 37.500 Euro erlassen bekommst. Dafür musst du eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit 65 Prozent des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken.

Mehr Details, auch zu weiteren Extra-Tilgungszuschüssen, findest du in unserem Ratgeber KfW für Energieeffizientes Sanieren.

Tipp: BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Der Staat vergibt Fördermittel der "Bundesförderung effiziente Gebäude" über zwei Institutionen: Ein Teil wird über die KfW als Kredite weitergereicht, der andere Teil über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Investitionszuschüsse. Beim BAFA kannst du einen Zuschuss beantragen, wenn du nicht dein komplettes Haus sanierst, sondern nur eine oder mehrere Einzelmaßnahmen umsetzt, etwa eine neue Heizungsanlage einbaust. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber zur BAFA-Förderung

Dein Weg zum KfW-Effizienzhaus

Abhängig vom energetischen Ist-Zustand deines Hauses kannst du mit der Dämmung der Gebäudehülle und dem Einbau einer effizienten Heizung sehr viel Energie und damit langfristig auch sehr viel Geld sparen.

Für den Standard des KfW-Effizienzhauses 85 sind in der Regel diese Sanierungs-Maßnahmen nötig:

Um genau zu erfahren, welche Maßnahmen für dein Haus sinnvoll sind, solltest du einen Energie-Effizienz-Experten oder eine -Expertin beauftragen. Seine oder ihre Hilfe brauchst du ohnehin, sobald du einen KfW-Kredit beantragen möchtest. Das ist eine Fördervoraussetzung. Hier findest du zugelassene Fachleute in deiner Region.

Mehr Tipps geben wir in unserem Ratgeber für die energetische Sanierung.

Deine 5 Schritte zum KfW-Kredit

  1. 1. Schritt

    Such dir einen Finanzierungspartner, der den Kreditantrag für dich stellt. Das kann deine LBS, deine Sparkasse oder eine andere Bank sein.

  2. 2. Schritt

    Der Finanzierungspartner reicht den Antrag bei der KfW ein.

  3. 3. Schritt

    Die KfW prüft deine Unterlagen und entscheidet über die Förderung.

  4. 4. Schritt

    Du erhältst eine Förderzusage und unterzeichnest den Kreditvertrag.

  5. 5. Schritt

    Du kannst mit der Umsetzung deines Vorhabens starten.

Dein Finanzierungspartner an deiner Seite

Die LBS in deiner Region berät dich über die Finanzierung deines Bau- oder Sanierungsvorhabens und bezieht dabei auch die Fördermöglichkeiten der KfW und des BAFA mit ein. Vereinbare am besten gleich deinen persönlichen Beratungstermin - kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen zum KfW-Effizienzhaus

Die Effizienzhaus-Stufen dienen als Maßstab für den energetischen Zustand von Immobilien. Entwickelt haben diesen Standard das Bundesbauministerium, die Deutsche Energieagentur und die KfW-Bank. Damit sollte die staatliche Förderung übersichtlicher gestaltet werden. Ein Gebäude muss bestimmte Effizienzkriterien erfüllen, um als Effizienzhaus klassifiziert zu werden. Entscheidend dafür sind der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung des Gebäudes.
Aktuell ist das Effizienzhaus 40 in der Förderlogik der KfW das energieeffizienteste Haus. Es verbraucht maximal 40 Prozent der Energie, die ein sogenanntes Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbraucht. Die höchste Förderung erhält, wer ein Effizienzhaus 40 mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien baut, kauft oder saniert und diese Heizung mindestens 65 Prozent des Gebäudeenergiebedarfs deckt. Dann liegt die maximale Kredithöhe bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Beim Sanierungskredit gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 25 Prozent. Ein solcher Zuschuss bedeutet, dass ein Viertel des zurückzuzahlenden Kreditbetrags erlassen wird.
Folgende Effizienzhausstufen werden aktuell von der KfW mit zinsgünstigen Krediten gefördert: Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 85 und Effizienzhaus Denkmal. Die Förderung für die KfW-Effizienzhäuser 100 und 115 gibt es inzwischen nicht mehr.
Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite an Menschen, deren Immobilien bestimmte Effizienzkriterien erfüllen. Für einen Neubau ist die Effizienzhaus-Stufe 40 Voraussetzung. Bei energetischen Sanierungen muss mindestens das Effizienzhaus-Niveau 85 erzielt werden, um staatliche Fördermittel zu erhalten. Eine Ausnahme gilt für denkmalgeschützte Häuser, bei denen die Denkmalschutzauflagen die energetische Sanierung einschränken – dort sind die Vorgaben für die Förderung etwas weiter gefasst. Für eine KfW-Förderung ist immer eine Komplettsanierung nötig. Zuschüsse für einzelne Maßnahmen sind bei der KfW nicht mehr erhältlich. Die vergibt jetzt das BAFA. Dort lässt sich beispielsweise ein Zuschuss für den Austausch einer Heizung, den Einbau neuer Fenster oder die Dämmung der Gebäudehülle beantragen.