KfW-Heizungsförderung (KfW 458): Bis zu 80 % Zuschuss
Du willst dein Haus mit einer effizienten Heizung auszustatten? Eine gute Idee, wenn du deinen Energieverbrauch nachhaltig reduzieren möchtest. Die günstigen Kredite der staatlichen KfW-Bank können dabei helfen, deine Investitionskosten zu senken.

Neu seit 21. Juli 2026
Die Bundesregierung hat die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Dieser Ratgeber beschreibt die aktuell geltenden Konditionen. Bis zum 20. Juli erteilte Förderzusagen behalten ihre Gültigkeit.
Stand: 21. Juli 2026
Die KfW 458 ist der staatliche Direktzuschuss für den Austausch deiner alten Heizung gegen ein neues Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien. Bis zu 80 % der Kosten übernimmt der Staat für dich – maximal 22.400 Euro beim Einfamilienhaus. Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohngebäude sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Das Wichtigste in Kürze:
Antragsberechtigt für die Heizungsförderung KfW 458 sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden (selbstgenutzt oder vermietet) und Wohnungseigentümergemeinschaften. GbR und Unternehmen nutzen KfW 459.
80 % Zuschuss sind die Ausnahme, nicht die Regel. Den Höchstsatz erreichst du nur mit Grundförderung plus Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus – also für eine selbstgenutzte Immobilie, mit einem Haushaltseinkommen von maximal 30.000 Euro und passender Altheizung. Für höhere Einkommen sind je nach Stufe 30-56 % möglich.
Den Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) gibt es nur, solange deine alte Heizung beim Antrag noch läuft – fällt sie vorher aus, ist der Bonus weg.
Reicht der Zuschuss nicht, lässt sich der Eigenanteil über den KfW-Ergänzungskredit 358/359, einen Modernisierungskredit oder Bausparvertrag finanzieren.
Zahl | Bedeutung |
|---|---|
Bis zu 80 % | maximaler Fördersatz |
22.400 € | maximaler Zuschuss (Einfamilienhaus) |
28.000 € | förderfähige Kosten (EFH, 1. Wohneinheit) – NICHT der Zuschuss, sinken ab 1.2.2027 und dann alle sechs Monate um 750 €. |
Direktzuschuss | Förderart – kein Kredit, keine Rückzahlung |
Ausführliche Beschreibung
Diese Tabelle erläutert zentrale Zahlen und die Art einer Förderung. Der maximale Fördersatz beträgt bis zu 80%. Für ein Einfamilienhaus ist ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro möglich, basierend auf förderfähigen Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Diese förderfähigen Kosten sinken ab dem 1. Februar 2027 und danach alle sechs Monate um 750 Euro. Die Förderart ist ein Direktzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Wie viel Förderung ist drin? Die Bonusstruktur
KfW 458 bringt bis zu 80 % Zuschuss. Diese Quote erreichst du aber nur, wenn mehrere Boni zusammenkommen. Neben der Grundförderung, die du für jede förderfähige Heizung erhalten kannst, können bis zu zwei weitere Bausteine obendrauf kommen. Wie hoch dein Zuschuss ausfällt, hängt von deiner Heizung und deinem Einkommen ab – und davon, ob du selbst in deiner Immobilie wohnst oder sie vermietest. Diese Förderbausteine gibt es:
Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung | |||
|---|---|---|---|---|---|
Grundförderung | 30 % | jede förderfähige Heizung – egal ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. | |||
Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | nur für die selbst genutzte Wohneinheit, für den Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Bonus halbjährlich (jeweils zum 01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte. | |||
Einkommensbonus | bis 40 % | nur für die selbst genutzte Wohneinheit, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Familienzuschlag: Für jeden Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. |
Ausführliche Beschreibung
Diese Tabelle zeigt drei Förderbausteine für Heizungsanlagen: die Grundförderung, den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus. Die Grundförderung beträgt 30 % für jede förderfähige Heizung, unabhängig von Eigennutzung oder Vermietung. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gilt nur für selbst genutzte Wohneinheiten und den Tausch bestimmter alter Heizungen; dieser Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Der Einkommensbonus beträgt bis zu 40 % für selbst genutzte Wohneinheiten, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €), wobei ein Familienzuschlag das anzusetzende Einkommen pro minderjährigem Kind einmalig um 10.000 € senkt.
Bei der möglichen Förderung sind zwei Grenzen für dich entscheidend:
- Der „Deckel“ der KfW-Heizungsförderung (KfW 458) liegt bei 80 %: Auch wenn die Boni rechnerisch über 80 % hinausgehen, bekommst du maximal 80 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Die förderfähigen Kosten sind begrenzt: Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW Kosten bis 28.000 Euro. Daraus ergibt sich der maximale Zuschuss von 22.400 Euro. Investierst du mehr, wird diese Summe nicht weiter gefördert. Der Förderhöchstbetrag sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich (jeweils zum 01.02. und 01.08.) um 750 Euro.
Was das konkret bedeutet: Drei Fälle, gleiches Projekt
Ausgangslage: Wärmepumpe im Einfamilienhaus, Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren, 28.000 € förderfähige Kosten.
Der Fall | Deine Situation | Boni | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
Fall 1 | Vermietete Immobilie, keine Selbstnutzer-Boni | nur Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
Fall 2 | Selbst genutzte Immobilie, Einkommen bis 40.000 €, Gasheizung älter als 20 Jahre | 30 + 16 + 30 % | 76 % | 21.280 € |
Fall 3 | Wie unter Punkt 2, Einkommen liegt aber maximal bei 30.000 € | 30 + 16 + 40 % (gedeckelt) | 80 % | 22.400 € |
Ausführliche Beschreibung
Diese Tabelle veranschaulicht beispielhaft drei Fälle der Heizungsförderung. Im ersten Fall, einer vermieteten Immobilie ohne Selbstnutzer-Boni, beträgt der Fördersatz 30 % durch die Grundförderung, resultierend in einem Zuschuss von 8.400 €. Fall 2 zeigt eine selbst genutzte Immobilie mit einem Haushaltseinkommen bis 40.000 € und einer über 20 Jahre alten Gasheizung, was zu einem kumulierten Fördersatz (Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus) von 76 % und einem Zuschuss von 21.280 € führt. Im dritten Fall, ähnlich Fall 2, jedoch mit einem Einkommen von maximal 30.000 €, wird der Fördersatz auf 80 % gedeckelt, was den maximalen Zuschuss von 22.400 € ergibt.
Die vollen 80 % erreichst du, wenn du selbst in der Immobilie wohnst, dein Einkommen unter 30.000 € liegt und du eine entsprechende Altheizung ersetzt. Wenn in deinem Haushalt ein kindergeldberechtigtes Kind lebt, dann erhöht sich die Bemessungsgrenze pauschal und einmalig um 10.000 Euro auf 40.000 Euro. Für höhere Einkommen fällt der Zuschuss deutlich geringer aus – ohne Einkommensbonus (über 50.000 Euro Einkommen) bleiben mit Klimageschwindigkeitsbonus rund 46 %, bei Vermietung nur die 30 % Grundförderung.
Informiere dich direkt, wie du die restliche Investitionssumme durch eine Modernisierungsfinanzierung oder Bausparen finanzieren kannst.
Gut zu wissen: Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur, solange deine alte Heizung beim Antrag noch läuft. Geht sie vorher kaputt, fallen die 16 % weg – ein häufiger und teurer Fehler. Du solltest den Tausch also nicht unnötig hinauszögern.
Welche Heizungen werden gefördert?
Die KfW-Förderung 458 ist technologieoffen – aber nur für Heizungen, die auf erneuerbaren Energien beruhen. Rein fossile Anlagen und Gas-Hybridheizungen sind davon ausgeschlossen. Gefördert werden:
Wärmepumpe (Luft, Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle)
Das ist die häufigste Wahl im Bestand.Biomasseheizung (z. B. Pellets oder Scheitholz)
Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es hier nur in Kombination mit Solarthermie, einer PV-Anlage zur Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe.Solarthermie
Gefördert wird Solarthermie, wenn sie zur Heizungs- und/oder Warmwasser-Unterstützung zum Einsatz kommt, oft als Ergänzung zu einem anderen System.Brennstoffzellenheizung
Eine solche Heizung erzeugt Strom und Wärme zugleich – dies ist aber für Privatpersonen eine eher ungewöhnliche Lösung, ein Nischenbereich.Wasserstofffähige Heizung
Eine solche Heizung ist nur in ausgewiesenen Wasserstoff-Netzausbaugebieten relevant und somit praktisch kaum verfügbar.EE-Hybridheizung
Hier werden zwei erneuerbare Erzeuger, z. B. Wärmepumpe und Biomasse kombiniert. Achtung: Eine Kombination aus Gasheizung und erneuerbarer Komponente (Gas-Hybrid) wird nicht gefördert.Anschluss an ein Wärmenetz
Wenn an deinem Standort Fernwärme verfügbar ist, ist dies oft die einfachste Lösung.Anschluss an ein Gebäudenetz
Hier handelt es sich um eine gemeinsame Wärmeversorgung für mehrere Gebäude.
Mitgefördert werden außerdem die Fachplanung und Baubegleitung, vorbereitende Arbeiten am Gebäude (Umfeldmaßnahmen) – und sogar eine provisorische Heiztechnik, falls deine alte Heizung während des Umbaus ausfällt.
Nicht gefördert werden reine Öl- und Gasheizungen, Gas-Hybridheizungen sowie gebrauchte Anlagen, Eigenbauten und Prototypen. Der Austausch einer bereits vorhandenen Wärmepumpe wird derzeit noch gefördert. Hier sind allerdings Anpassungen ab 2027 geplant.
Neu seit 2026 und wichtig bei Luftwärmepumpen: Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe wird nur noch gefördert, wenn das Außengerät mindestens 10 dB leiser ist als der Geräuschgrenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung vorgibt – bis Ende 2025 reichten 5 dB. Lass dir vom Fachbetrieb bestätigen, dass dein Wunschgerät diese Anforderungen erfüllt, sonst ist der ganze Zuschuss weg.
Ausblick ab 2027: Ab dem 1. Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus geplant. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt werden, sinkt die Grundförderung dann auf 15 %. Innerhalb der EU gefertigte Geräte erhalten dann einen Wertschöpfungsbonus von 15 % und bleiben damit rechnerisch bei 30 %. Die Details will die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2026 bekannt geben.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Für die Antragstellung ist entscheidend, wer im Grundbuch steht. Antragsberechtigt bist du, wenn du Eigentümerin oder Eigentümer bist – und zwar als:
• Privatperson mit einem bestehenden Einfamilienhaus – egal ob du selbst darin wohnst oder es vermietest.
• Privatpersonen mit einem bestehenden Mehrfamilienhaus (mehr als eine Wohneinheit).
• Privatpersonen mit einer Eigentumswohnung in einer WEG, wenn der Heizungstausch im Sondereigentum stattfindet (z. B. deine eigene Gasetagenheizung)
• Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), wenn die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum betrifft (z. B. die zentrale Heizungsanlage).
Voraussetzung: Es muss ein bestehendes Wohngebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten sind ausgeschlossen.
Nicht antragsberechtigt sind:
• GbR und ihre Gesellschafter, auch wenn dahinter Privatpersonen stehen. Sobald die GbR im Grundbuch steht, ist sie als Personengesellschaft Eigentümerin, nicht die einzelnen Personen.
• juristische Personen und Unternehmen (inkl. Wohnungswirtschaft).
• Mieterinnen und Mieter sowie Personen mit reinem Nießbrauch- oder Wohnrecht ohne Eigentum.
Für GbR, Unternehmen und Wohnungswirtschaft gibt es das Schwesterprogramm KfW 459 (Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude).
Wichtig für die Förderhöhe: Die Grundförderung vom 30 % steht allen offen, also auch Vermietenden. Der Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro gilt dabei für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste bekommst du noch 15.000 Euro, danach 8.000 Euro für jede weitere. Den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit.
Gut zu wissen: Den Eigentumsnachweis musst du erst bei der Nachweiseinreichung über einen Grundbuchauszug erbringen. Bei der Antragstellung reicht eine Auflassungsvormerkung – praktisch, wenn du gerade erst gekauft hast und der Grundbucheintrag noch aussteht.
In 5 Schritten zum KfW-458-Zuschuss
Die häufigsten Ablehnungen haben nichts mit der Heizungstechnik zu tun, sondern mit der Reihenfolge, die rund um die Antragstellung zu beachten ist. Zwei Regeln sind dabei entscheidend: Schließt du einen Vertrag mit einem Fachbetrieb, braucht dieser eine aufschiebende oder auflösende Bedingung (einen Fördervorbehalt) – und zwar bevor du den Förderantrag bei der KfW stellst. Zudem muss der Antrag vor dem Vorhabenbeginn bei der KfW vorliegen. Diese fünf Schritte führen dich zum Zuschuss:
1. Fachbetrieb beauftragen und Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID einholen
Bevor du deinen KfW-458-Antrag stellst, musst du ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. -experten beauftragen, um die dafür notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) mit einer 15-stelligen BzA-ID zu erhalten. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung und zu den förderfähigen Gesamtkosten. Auch die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind, ist darin aufgeführt. Ohne BzA-ID kommst du mit dem Antrag nicht weiter.
2. Vertrag mit Fördervorbehalt abschließen
Du schließt mit dem Fachbetrieb einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag ab, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die KfW deine Förderung zusagt. Diese Ausstiegsklausel muss vor der Antragstellung vereinbart sein. Die KfW stellt dafür eine unverbindliche Musterformulierung bereit. Wichtig: Die Bedingung lässt sich nicht nachträglich ergänzen. Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt als schädlicher Vorhabenbeginn – die Förderung ist verloren.
3. Antrag stellen: in „Meine KfW“ registrieren und beantragen
Du registrierst dich im Kundenportal „Meine KfW“ und stellst den Antrag mit BzA-ID und Vertrag. Das muss geschehen, bevor du mit dem Vorhaben beginnst. In Phasen hoher Nachfrage kann ein virtueller Warteraum vorgeschaltet sein.
4. Zusage abwarten und Vorhaben umsetzen
Erst nach der Förderzusage startest du den Heizungstausch. Für die Umsetzung hast du ab der Zusage 36 Monate Zeit. Nach Abschluss bestätigt dein Fachbetrieb die ordnungsgemäße Durchführung mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD).
5. Identifizieren, Nachweise hochladen und Zuschuss erhalten
Du identifizierst dich per eID, Schufa-Identitätscheck, Video- oder Postident-Verfahren und lädst BnD, Steuer-Identifikationsnummer, alle Rechnungen und – falls nötig – die Bonus-Nachweise hoch. Die Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung eingereicht werden. Nach erfolgter Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss in der Regel zur Monatsmitte oder zum Monatsende aus.
Die teuersten Fehler in der Reihenfolge: ein Vertrag ohne Fördervorbehalt, ein zu früher Vorhabenbeginn (auch eine verbindliche Bestellung zählt schon) und eine alte Heizung, die vor dem Antrag ausfällt – damit entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus.
Förderlücke schließen: Was, wenn der Zuschuss nicht reicht?
Der Zuschuss ist großzügig – aber er deckt selten alles ab. Dafür gibt es zwei Gründe:
- Die KfW berücksichtigt bei einem Einfamilienhaus nur Kosten bis 28.000 Euro. Kostet dein Heizungstausch mehr – bei Wärmepumpen sind 35.000 bis 40.000 Euro keine Seltenheit –, zahlst du den Rest komplett selbst.
- Die vollen 80 % erreichen nur selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit niedrigem Einkommen. Für mittlere und höhere Einkommen liegt der Fördersatz oft deutlich darunter.
Ein Beispiel: Bei einem Projekt für 38.000 Euro und einem Fördersatz von 56 % bekommst du 15.680 Euro Zuschuss (56 % von den anrechenbaren 28.000 Euro). Es bleibt eine Lücke von 22.320 Euro, die du selbst finanzieren musst. Diese Lücke lässt sich auf zwei Wegen schließen – und die ergänzen sich:
Der KfW Ergänzungskredit (358/359): Hast du eine Förderzusage, kannst du den Restbetrag über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW finanzieren. Die Kreditsumme beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Selbstnutzende Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten zusätzlich eine Zinsvergünstigung. Den Kredit beantragst du über deine Bank.
LBS-Bausparen und LBS-Modernisierungskredit: Du willst die Finanzierungslücke direkt schließen – mit kalkulierbarer Rate über die ganze Laufzeit? Ein Modernisierungskredit bietet dir feste Zinsen ohne Überraschungen. Der vorfinanzierte Bausparvertrag spielt hier seine Stärke bei Planung und Zinssicherheit aus. Du planst den Heizungstausch erst für die nächsten Jahre? Mit einem Bausparvertrag sicherst du dir heute schon günstige Zinsen für später und sparst parallel das nötige Eigenkapital an. Welcher Weg oder welche Kombination am günstigsten ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Zeithorizont und der Höhe der Lücke ab. Eine Beratung lohnt sich, bevor du dich festlegst.
Andere KfW-Programme rund um die Heizung
Die KfW 458-Heizungsförderung ist nur ein Baustein. Es können für dich auch noch weitere Programme infrage kommen – zum Beispiel diese:
KfW 459 – Heizungsförderung für Unternehmen
Sobald du nicht als Privatperson, sondern als GbR, juristische Person oder ein Unternehmen (auch Genossenschaften) im Grundbuch stehst, läuft die Förderung über die KfW 459, statt über die 458. Die Anforderungen an die Technik und die Antragslogik sind identisch – und auch hier gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen: Die Grundförderung beträgt 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nicht – die sind Personen vorbehalten, die die Immobilie selbst nutzen. Damit liegt die Förderung im Programm 459 in der Regel bei 30 %.
KfW-Ergänzungskredit 358/359 – für den Restbetrag
Deckt der Zuschuss deine Kosten nicht komplett? Dann kannst du den Rest über den Ergänzungskredit zinsgünstig finanzieren – bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit sind drin. Diesen Kredit gibt es nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschusszusage (KfW oder BAFA), die nicht älter als 12 Monate ist. Die Aufteilung: Der KfW 358 – von der KfW „Ergänzungskredit Plus“ genannt – ist für selbstgenutzte Einfamilienhäuser mit Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro, hier gibt es einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der KfW 359 ist für alle anderen, also Vermietende, WEG, höhere Einkommen, ohne diesen Zinsvorteil. Beantragt wird der Kredit über deine Bank oder Bausparkasse, nicht direkt bei der KfW.
KfW 261 – wenn du gleich das ganze Haus sanierst
Tauschst du nicht nur die Heizung, sondern sanierst das Gebäude zum Effizienzhaus, ist die KfW 261 ideal: ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss. Auch dieses Programm wurde zum 21. Juli 2026 angepasst: Der bisherige Zusatzbonus von 5 % für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt, der Förderhöchstbetrag beträgt einheitlich 150.000 Euro pro Wohneinheit, und die Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Die Beantragung nach den neuen Bedingungen ist voraussichtlich erst ab Ende September 2026 möglich. Auch dieser Kredit läuft über deine Bank, eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte ist Pflicht.
KfW 270 – Strom für die Wärmepumpe
Willst du deine Wärmepumpe mit eigenem Solarstrom betreiben, lässt sich die PV-Anlage samt Speicher über die KfW 270 finanzieren. Anders als bei der Heizungsförderung gibt es hier keinen Zuschuss, sondern nur einen zinsgünstigen Kredit über die Hausbank. Die Kombination ist aber möglich: Photovoltaik über KfW 270, die Wärmepumpe über die 458 – nur dieselbe Anlage darf nicht aus zwei Fördertöpfen kommen.
Übrigens: Nur der Heizungstausch läuft über die KfW. Alle anderen Einzelmaßnahmen – Dämmung, Fenster, Lüftung oder die Optimierung der bestehenden Heizung – werden über die BAFA gefördert, nicht über KfW 458.
Die häufigsten Fragen zur KfW-Förderung für Heizungen
Die KfW fördert den Austausch einer alten Heizung gegen ein Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien – z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Wärme- bzw. Gebäudenetz. Gefördert wird der Einbau in bestehenden Wohngebäuden, und zwar als Direktzuschuss. Rein fossile Heizungen und Gas-Hybridsysteme sind ausgeschlossen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus liegt die Kostengrenze bei 28.000 Euro, sodass maximal 22.400 Euro herauskommen. Die vollen 80 % erreichst du aber nur mit niedrigem Einkommen und passender Altheizung – für mittlere Einkommen sind es je nach Stufe 40-76 %, für Vermietende 30 %.
Auf die Grundförderung von 30 % kannst du zwei Boni aufsatteln: den Klimageschwindigkeitsbonus (16 % für Selbstnutzende beim Austausch einer alten fossilen Heizung) und den Einkommensbonus (gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € Haushaltsjahreseinkommen). Haushalte mit minderjährigen Kindern profitieren zusätzlich vom Familienzuschlag. In der Summe ist die Förderung bei 80 % gedeckelt. Der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind seit dem 21. Juli 2026 entfallen.
Zuerst beauftragst du einen Fachbetrieb, der dir die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellt. Dann schließt du einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt ab. Erst danach stellst du den Antrag im Portal „Meine KfW“. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn vorliegen. Nach Zusage setzt du dein Projekt um, reichst die Nachweise ein und bekommst den Zuschuss ausgezahlt.
Den Eigenanteil kannst du über den KfW-Ergänzungskredit 358/359 finanzieren – bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, allerdings nur mit einer Förderzusage. Alternativ oder ergänzend bieten sich ein Bausparvertrag oder ein Modernisierungskredit an, vor allem, wenn du dir feste Zinsen sichern oder den Tausch vorausschauend ansparen willst. Welche Kombination am günstigsten ist, hängt von Einkommen, Zeithorizont und Höhe der finanziellen Lücke ab.