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Was du beim Modernisieren deiner Immobilie beachten solltest.

Altes Haus mit Zugluft und hoher Heizungskosten? Oder willst du als Vermieter den Standard erhöhen? Eine Modernisierung steigert Wohnkomfort, senkt Energiekosten und verbessert die Ökobilanz – ein klarer Fall für dein Zuhause.

Zwei Personen stehen barfuß auf einem Balkon und heben gemeinsam ein Solarpanel an.

Wohngefühl verbessern

Eine modernisierte Immobilie kann ein gutes Raumklima schaffen, damit du dich wohlfühlen kannst.

Energie und Geld sparen

Ein energetisch modernisiertes Haus verbraucht deutlich weniger Energie. Mit den passenden Maßnahmen sparst du dadurch langfristig Kosten.

Förderungen nutzen

Oft kannst du für die Finanzierung staatliche Förderungen nutzen. Perfekt geeignet ist zum Beispiel ein KfW-Darlehen in Kombination mit einem LBS-Bausparvertrag.

Modernisierung vorbereiten

Finde heraus, wie sich deine Modernisierung mit Bausparen finanzieren lässt.

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Modernisierung finanzieren

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Maßnahmen, die unter „Modernisierung“ fallen

Von einer Modernisierung deiner Immobilie spricht man bei bestimmten Maßnahmen, die dein Haus oder deine Wohnung auf einen neueren technischen Stand bringen. Eine Sanierung hat hingegen das Ziel, Schäden an der Bausubstanz der Immobilie zu beheben. Wird zum Beispiel ein Keller trockengelegt, fällt das unter „Sanierung“, werden einfachverglaste Fenster durch moderne Dreifachverglasung ausgetauscht, ist das eine Modernisierungsmaßnahme.

Bei einigen baulichen Veränderungen sind die Begriffe jedoch praktisch nicht mehr voneinander zu trennen: So sind Maßnahmen zur sogenannten energetischen Sanierung oft Modernisierungsmaßnahmen, etwa beim Einbau einer neuen Heizung.

Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen:

  • Die Kellerdecke, das Dach oder die Fassade des Gebäudes sollen eine moderne Dämmung erhalten.
  • Das Dachgeschoss soll ausgebaut werden.
  • Neue energieeffiziente Fenster sollen eingebaut werden.
  • Eine neue Heizung soll den Energieverbrauch senken.
  • Eine Photovoltaikanlage soll installiert werden.
  • Ein Aufzug soll angebaut werden.
  • Neue Türen sollen den Einbruchschutz erhöhen.
  • Das Bad soll erneuert werden.

Hättest du’s gewusst?

Eine Renovierung unterscheidet sich ebenfalls von einer Modernisierung. Denn unter den Begriff „Renovierung“ fallen meist kleinere Ausbesserungen und Optimierungen, die viele Eigentümerinnen und Eigentümer – im Gegensatz zur Modernisierung oder Sanierung – selbst machen, zum Beispiel Wände streichen. Mehr Infos dazu findest du über unsere Übersichtsseite zum Thema Renovieren.

Unsere Artikel für deine Modernisierung

Dein Modernisierungskredit: schnell, einfach, flexibel

Mach dein Zuhause fit für die Zukunft! Ob umweltbewusst, bequem oder seniorengerecht: Mit dem LBS-Modernisierungskredit kannst du deine Vorhaben sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt realisieren.

Ein Paar spricht vor seinem Haus mit einem Berater im Anzug. Der Mann hält Unterlagen, während die beiden Hausbesitzer lächeln und ein Solarmodul betrachten.

Förderung für die Modernisierung deines Hauses sichern

Ob du undichte Fenster austauschen oder deine Energierechnung senken möchtest - für die Modernisierung einer Immobilie gibt es viele gute Gründe. Eine gute Idee ist es in jedem Fall, staatliche Fördergelder zu nutzen. Hier erfährst du, wie du an Fördermittel für die Modernisierung deiner Immobilie kommst.

Renovierung – so packst du‘s an!

Damit die Immobilie zu deinem Zuhause wird.

Sanierung – jetzt geht’s an die Bausubstanz

Das solltest du wissen, wenn du Schäden beheben oder deine Immobilie energetisch sanieren lässt.

Ein Mann kniet in einem hellen Raum mit Holzverkleidung und großen Fenstern und misst den Boden mit einem Werkzeug aus, um Renovierungsarbeiten vorzubereiten.

LBS Vermittlung - Energieberatung und Förderantragsservice

Die LBS vermittelt ihren Kundinnen und Kunden eine qualifizierte, zertifizierte und unabhängige Energieberatung aus einem vertrauenswürdigen Partnernetzwerk. Die LBS Vermittlung wird durch den integrierten Förderservice ergänzt und bietet damit auch Unterstützung beim Thema Fördermittel.

Tipp: Für viele Modernisierungsmaßnahmen kannst du Förderungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Du kannst außerdem die Bausparsumme deines zuteilungsreifen Bausparvertrags zum Modernisieren nutzen oder mit einem Modernisierungskredit, einer Kombi aus günstiger Vorfinanzierung und Bausparvertrag, dein Projekt angehen.


Finanzierungsbeispiel 1: So könnte deine Finanzierung für eine neue Heizung mit LBS-Bausparen aussehen

Ziele

Energiekosten senken, Ressourcen schonen

Maßnahmen

Heizung austauschen

Gesamtkosten

15.000 Euro

Bausparsumme

15.000 Euro

Monatliche Sparrate

150 Euro

Sparzeit

etwa 5 Jahre

Angespartes Kapital am Ende der Sparzeit (Bausparguthaben)

etwa 9.000 Euro

Bauspardarlehen (bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags)

etwa 6.000 Euro

Monatliche Rate (Zins und Tilgung) ab Zuteilung

etwa 120 Euro

Tilgungsdauer bis zur vollständigen Rückzahlung

etwa 4 Jahre

Ausführliche Beschreibung

Die Tabelle zur Darstellung eines Beispielvorhabens enthält folgende Angaben: Das Ziel besteht darin, Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen. Als Maßnahme ist der Austausch der Heizung vorgesehen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 15.000 Euro, die gleichzeitig auch die Höhe der Bausparsumme darstellen. Die monatliche Sparrate beträgt 150 Euro, wodurch sich über eine Sparzeit von etwa fünf Jahren ein angespartes Kapital, also ein Bausparguthaben, von rund 9.000 Euro ergibt. Bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags kann ein Bauspardarlehen in Höhe von etwa 6.000 Euro in Anspruch genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt fällt eine monatliche Rate für Zins und Tilgung von ungefähr 120 Euro an. Die Tilgungsdauer bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens beträgt rund vier Jahre.



Finanzierungsbeispiel 2: So könnte deine Badmodernisierung mit LBS-Bausparen aussehen

Ziel

Angenehmes Wohngefühl durch ein modernes Bad schaffen

Maßnahmen

Neue Dusche, neue Waschbecken, neue Toilette, schicke Fliesen (Beauftragung eines Fachbetriebs für die Arbeiten)

Gesamtkosten

19.000 Euro

Bausparsumme

19.000 Euro

Monatliche Sparrate

190 Euro

Sparzeit

etwa 5 Jahre

Angespartes Kapital am Ende der Sparzeit (Bausparguthaben)

etwa 11.500 Euro

Bauspardarlehen (bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags)

etwa 7.500 Euro

Monatliche Rate (Zins und Tilgung) ab Zuteilung

etwa 152 Euro

Tilgungsdauer bis zur vollständigen Rückzahlung

etwa 4 Jahre

Ausführliche Beschreibung

In diesem Beispiel steht die Modernisierung des Badezimmers im Mittelpunkt. Ziel ist es, durch neue Dusche, Waschbecken, Toilette und ansprechende Fliesen ein angenehmes Wohngefühl zu schaffen. Die Arbeiten werden von einem Fachbetrieb ausgeführt. Die Gesamtkosten liegen bei rund 19.000 Euro, was zugleich der vorgesehenen Bausparsumme entspricht. Mit einer monatlichen Sparrate von 190 Euro ergibt sich eine Sparzeit von etwa fünf Jahren. Am Ende dieser Zeit wird ein Bausparguthaben von ungefähr 11.500 Euro erreicht. Ergänzend dazu wird bei Zuteilungsreife ein Bauspardarlehen von rund 7.500 Euro bereitgestellt. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die monatliche Rate für Zins und Tilgung etwa 152 Euro. Die vollständige Rückzahlung erfolgt innerhalb von rund vier Jahren.



Finanzierungsbeispiel 3: So könnte deine Finanzierung für neue Fenster mit LBS-Bausparen aussehen

Ziel

Energiekosten senken

Maßnahmen

Einfachverglaste Fenster durch Dreifachverglasung austauschen (Beauftragung eines Fachbetriebs)

Gesamtkosten

23.000 Euro

Bausparsumme

23.000 Euro

Monatliche Sparrate

230 Euro

Sparzeit

etwa 5 Jahre

Angespartes Kapital am Ende der Sparzeit (Bausparguthaben)

etwa 14.000 Euro

Bauspardarlehen (bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags)

etwa 9.000 Euro

Monatliche Rate (Zins und Tilgung) ab Zuteilung

etwa 184 Euro

Tilgungsdauer bis zur vollständigen Rückzahlung

etwa 4 Jahre

Ausführliche Beschreibung

In diesem Beispiel geht es um die Senkung der Energiekosten durch den Austausch einfachverglaster Fenster gegen moderne Dreifachverglasung. Die Arbeiten werden von einem Fachbetrieb durchgeführt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 23.000 Euro, was der vorgesehenen Bausparsumme entspricht. Mit einer monatlichen Sparrate von 230 Euro ergibt sich eine Sparzeit von etwa fünf Jahren. Am Ende dieser Phase wird ein Bausparguthaben von ungefähr 14.000 Euro erreicht. Ergänzend dazu steht bei Zuteilungsreife des Vertrags ein Bauspardarlehen in Höhe von rund 9.000 Euro zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die monatliche Rate für Zins und Tilgung etwa 184 Euro. Die vollständige Rückzahlung erfolgt innerhalb von rund vier Jahren.


Hinweis:

Bei den obigen drei Finanzierungsbeispielen handelt es sich um Berechnungen mit einem fiktiven Bauspartarif: Wir sind von einem Guthabenzins von 0,5 Prozent ausgegangen sowie einem festen Sollzins von 1,5 Prozent pro Jahr. Der effektive Jahreszins beträgt 2,09 Prozent ab Zuteilung, inklusive Beiträgen zu einer Risiko-Lebensversicherung. Der tatsächliche Tarif kann sich je nach Region unterscheiden. Dein LBS-Berater oder deine -Beraterin geben dir gern Auskunft, welcher Tarif am besten zu dir und deinem Vorhaben passt.

Häufige Fragen zur Modernisierung

Zu einer Modernisierung gehören bestimmte Maßnahmen, die ein Gebäude oder eine Wohnung auf einen neueren technischen Stand heben, den Wohnkomfort erhöhen und häufig nachhaltig zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Mit steigenden Energiepreisen und der bevorstehenden ökologischen Transition werden viele Maßnahmen zur Modernisierung von Immobilien wichtiger – und steigern dabei auch den Wert des Objekts. Dazu gehören zum Beispiel eine gute Dämmung von Dach und Fassade, moderne Fenster sowie eine neue Heizung.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 555b werden Modernisierungsmaßnahmen als bauliche Veränderungen nach deren Zielen in folgende Arten unterteilt: 1. Energetische Modernisierungen, durch die Endenergie nachhaltig eingespart wird. 2. Modernisierungen, durch die nicht erneuerbare Energie eingespart oder das Klima geschützt wird, ohne dass eine energetische Modernisierung vorliegt. 3. Modernisierungen, durch die weniger Wasser verbraucht wird. 4. Modernisierungen, die den Wert von vermieteten Immobilien erhöhen, zum Beispiel durch Glasfaseranschluss. 5. Modernisierungen mit dem Ziel, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern. 6. Andere Modernisierungen, die nicht zur Erhaltung durchgeführt werden und ein Vermieter oder eine Vermieterin nicht zu vertreten hat und 7. Modernisierungen, die mehr Wohnraum schaffen, zum Beispiel ein Ausbau des Dachgeschosses.

Grundsätzlich bezeichnet eine Sanierung Maßnahmen, durch die Schäden an der Bausubstanz einer Immobilie behoben werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein feuchter Keller trockengelegt wird. Eine Modernisierung umfasst hingegen Maßnahmen, durch die das Haus oder die Wohnung auf einen neueren technischen Stand gebracht wird, zum Beispiel durch den Einbau von hochwertigeren Türen zum Einbruchschutz, durch die Installation einer neuen Heizung oder von neuen Fenstern. Allerdings gibt es zwischen den Begriffen „Sanierung“ und „Modernisierung“ Überschneidungen. Das ist etwa in Bezug auf die energetische Sanierung häufig der Fall. Darunter fallen bauliche Veränderungen, mit denen Energie eingespart werden soll. Beispiel: Eine Dachsanierung kann Schäden an der Bausubstanz beheben (Sanierung), hebt das Haus aber auch auf einen moderneren Stand (Modernisierung) und sorgt bei entsprechender Dämmung dafür, dass langfristig weniger Energie verbraucht wird.

Einzelmaßnahmen zur Renovierung deines Hauses oder deiner Wohnung zählen nicht zur Modernisierung, zum Beispiel Wände streichen. Mehr dazu erfährst du auch auf unseren Seiten zur Renovierung.

Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen: Fassade, Kellerdecke oder Dach dämmen, Durch Ausbau neuen Wohnraum schaffen, Energieeffiziente Fenster einbauen, Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder neue energieeffiziente Heizung installieren und Bad erneuern.

Mieter und Mieterinnen müssen laut BGB § 555d Maßnahmen zur Modernisierung durch den Vermieter oder die Vermieterin dulden. Das gilt grundsätzlich auch, wenn diese eine Erhöhung der Miete verursachen. Dabei gibt es jedoch eine Einschränkung: Wenn die Maßnahmen eine Härte darstellen, die nicht zu rechtfertigen ist, gibt es nach BGB keine Duldungspflicht. Letztlich muss das aber im Einzelfall abgewogen werden. Rechtfertigungen könnten je nach Fall etwa berechtigte Interessen des Vermieters oder der Vermieterin, anderer Mieter oder Mieterinnen im Haus oder Klimaschutz und das Einsparen von Energiekosten sein.

Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Die jährliche Miete kann dann um acht Prozent der für die Modernisierung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Bei Modernisierungen, die mehrere Mieter oder Mieterinnen betreffen, muss die Erhöhung der Miete angemessen aufgeteilt werden. Genaueres regelt BGB § 559.