Bausparvertrag
(§ 1 Abs.2 BSpKG). Der Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bausparer und einer Bausparkasse. Indem der Bausparer seinen Vertrag bespart, erwirbt er einen Rechtsanspruch auf ein späteres Bauspardarlehen . Die Absicherung dieses Darlehens erfolgt nachrangig ( Nachrang ). Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen.
Auf Antrag kann der Bausparvertrag geteilt werden ( Teilbausparvertrag ). Verträge gleicher Vertragsmerkmale können zusammengelegt werden. Die speziellen Merkmale des Vertrags werden als Bauspartarife bezeichnet. Zentrale Rechtsfigur des Bausparvertrags ist die Zuteilung der Bausparsumme .
Mit dem Abschluss eines Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr fällig.