Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Bausparvertrag

(§ 1 Abs.2 BSpKG). Der Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bausparer und einer Bausparkasse. Indem der Bausparer seinen Vertrag bespart, erwirbt er einen Rechtsanspruch auf ein späteres Bauspardarlehen . Die Absicherung dieses Darlehens erfolgt nachrangig ( Nachrang ). Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen.

Auf Antrag kann der Bausparvertrag geteilt werden ( Teilbausparvertrag ). Verträge gleicher Vertragsmerkmale können zusammengelegt werden. Die speziellen Merkmale des Vertrags werden als Bauspartarife bezeichnet. Zentrale Rechtsfigur des Bausparvertrags ist die Zuteilung der Bausparsumme .

Mit dem Abschluss eines Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr fällig.