Freistellungsauftrag beim Bausparen: So sparst du dir die Abgeltungssteuer

Mit einem Freistellungsauftrag bei deiner Bank, Sparkasse oder Bausparkasse kannst du die Abgeltungssteuer sparen. Und bekommst die Guthabenzinsen deines Bausparvertrages so steuerfrei. Bis zu welchen Grenzen diese Erträge von der Steuer befreit sind und wie du den Antrag am besten stellst, erfährst du hier.


Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Guthabenzinsen deines Bausparvertrages musst du normalerweise Steuern zahlen.

  • Es sei denn, du stellst bei deiner Bank oder Bausparkasse einen Freistellungsauftrag.

  • Dann fällt die Abgeltungssteuer für diese Kapitalerträge bis zu gewissen Höchstgrenzen weg.

  • Der Freibetrag liegt für Ledige bei 1.000 Euro pro Jahr – für Verheiratete sowie eingetragene Lebenspartnerschaften bei 2.000 Euro.


Bausparen und Steuern sparen

Du besitzt einen Bausparvertrag und sparst mit den vereinbarten monatlichen Raten Guthaben an. Auf dieses Geld erhältst du Zinsen . Wie bei anderen Kapitalerträgen müsstest du auch diese Zinserträge normalerweise versteuern. Es sei denn, du erteilst deiner Bank oder Bausparkasse einen Freistellungsauftrag. Damit stellst du deine Kapitalerträge bis zu gewissen Höchstbeträgen steuerfrei.

Hinweis

Seit 2009 gilt: Kapitaleinkünfte, also Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne, unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Freistellungsauftrag führt dein Finanzinstitut diesen Betrag automatisch an das Finanzamt ab.

So stellst du einen Freistellungsauftrag

Den Freistellungsauftrag reichst du direkt bei deiner Bank oder Bausparkasse ein. In dem Formular erklärst du, wie hoch dieser sein soll. Für die Berücksichtigung der Freistellungaufträge ist eine gültige Steuer-Identifikationsnummer Pflicht. Die Freistellung gilt in der Regel vom 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr – und wird meist unbefristet erteilt. Du hast die Möglichkeit, sie jederzeit zu widerrufen oder zu ändern. Für das laufende Jahr ist dies meist bis zum letzten Bankarbeitstag möglich.

Grundsätzlich ist der Freistellungsauftrag erst ab dem Jahr gültig, in dem du ihn gestellt hast. Nachträglich einen Antrag für das vergangenen Jahr stellen, ist hingegen nicht möglich. Lässt du deine Kapitalerträge bei mehreren Kreditinstituten freistellen, musst du darauf achten, dass die Summe der beantragten Freistellungen, die Höchstgrenzen nicht übersteigen.

Erhöhte Sparer-Pauschbeträge seit 1.1.2023

Seit dem 1.1.2023 gelten für deinen Freistellungsauftrag neue Höchstgrenzen, sogenannte Sparerpauschbeträge: 1.000 Euro für Ledige und 2.000 für zusammenveranlagte Verheiratete sowie eingetragene Lebenspartnerschaften. Vorher lagen die Freibeträge bei 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro.

Musst du deinen erteilten Freistellungsauftrag nun ändern? Hast du deiner Bank oder Bausparkasse vor dem 31.12.2022 einen unbefristeten Freistellungsauftrag in Höhe des maximalen Sparerpauschbetrages erteilt, passt sie die Beträge in der Regel automatisch an die neuen Maximalgrenzen an. Liegt der vereinbarte Betrag unterhalb der Höchstgrenze, wird der freigestellte Betrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben automatisch um 24,844 Prozent erhöht. Obwohl die Anpassungen meist automatisch passieren, ist es in sinnvoll, die Richtigkeit des angepassten Antrags zu prüfen.

Beispiel: Du hast Kapitalerträge in Höhe von 1.200 Euro und mit deiner Bank oder Bausparkasse einen maximalen Sparerpauschbetrag vereinbart. Da deine Einkünfte die Höchstgrenze überschreiten, erhältst du „nur“ 1.000 Euro steuerfrei – und zahlst auf die verbleibenden 200 Euro 25 Prozent Abgeltungssteuer. Den Betrag in Höhe von 50 Euro leitet das Finanzinstitut automatisch an das Finanzamt weiter.

Heirat, Scheidung und Pauschbeträge für Kinder

Wer heiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag einreichen. Der Freibetrag für freizustellende Kapitalerträge liegt dann bei 2.000 Euro. Werden du und dein Partner oder deine Partnerin steuerlich getrennt veranlagt, könnt ihr jeweils einen Einzelfreistellungsauftrag einreichen. Was gilt bei einer Scheidung? Wie bei jeder Änderung des Familienstandes gilt: Reiche bitte einen neuen Antrag mit den angepassten Informationen ein. Für Minderjährige können Eltern einen eigenen Freistellungsauftrag bis zum gesetzlichen Höchstbetrag stellen.

Zu viel gezahlte Beträge zurückholen

Du hast bislang noch keine Freistellung deiner Kapitalerträge beantragt und dadurch auf deine Zinsen zu viel Steuern bezahlt? Dann kannst du dir diese bis zur Grenze des Sparerpauschbetrages über die Steuererklärung zurückholen. Bis zu vier Jahre rückwirkend kannst du den Antrag über die Anlage KAP stellen. So sicherst du dir beispielsweise mit der eingereichten Steuererklärung für das Jahr 2023 zu viel gezahlte Beträge bis zum Jahr 2019.

Sonderfall Wohn-Riester

Wenn du dich für Wohn-Riester entscheidest, also einen riestergeförderten Bausparvertrag abschließt, brauchst du keine steuerfreien Kapitalerträge beantragen. Der einfache Grund: Es finden keine tatsächlichen Auszahlungen statt. Somit greift auch die Abgeltungssteuer nicht. Zudem sind die staatlichen Förderungen im Sinne der Steuer keine Erträge. Die Besteuerung findet bei Wohn-Riester erst bei der Auszahlung statt.

Häufige Fragen zu Freistellungsauftrag und Bausparen

Ja. Mit dem Freistellungsauftrag kannst du bares Geld sparen. Denn: Du verhinderst damit, dass die Bank oder dein Kreditinstitut automatisch die Steuern auf die Kapitalerträge deines Bausparvertrages an das Finanzamt abführen. Mit Freistellungsauftrag stellst du diese Kapitalerträge steuerfrei. Dies ist bis zu gewissen Grenzen – dem Sparerpauschbetrag – möglich. Seit dem 1.1.2023 liegt er bei 1.000 Euro für Ledige und bei 2.000 Euro für zusammenveranlagte Verheiratete sowie eingetragene Lebenspartnerschaften.
Einen Freistellungsauftrag erteilst du deiner Bank oder Bausparkasse. Darin legst du fest, bis zu welchem Betrag deiner Kapitalerträge – beispielsweise Guthabenzinsen deines Bausparvertrags – von der Kapitalertragssteuer befreit werden sollen. Die Höchstgrenzen liegen seit dem 1.1.2023: bei 1.000 Euro für Ledige und bei 2.000 Euro für zusammenveranlagte Verheiratete sowie eingetragene Lebenspartnerschaften.
Als Sparerin oder Sparer darfst du seit 2023 Kapitalerträge in Höhe von maximal 1.000 Euro freistellen – für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften sind es 2.000 Euro. Grundsätzlich entscheidest du selbst, ob du mit deinem Antrag den sogenannten Sparerpauschbetrag vollständig ausschöpfen möchtest oder nur zu einem bestimmten Teil. Wie du dich auch entscheidest: Für alle Zinserträge oberhalb deines gewählten Freistellungsauftrags (bzw. oberhalb der Höchstgrenzen) behält deine Bank oder Bausparkasse die Abgeltungssteuer ein – und führt sie automatisch an das Finanzamt ab. Du hast Konten bei unterschiedlichen Banken? Dann kannst du dort jeweils einen eigenen Freistellungsauftrag stellen. Beachte aber, dass die Freistellung deiner Zinserträge insgesamt nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze möglich ist.
Mit dem Freistellungsauftrag weist du deine Bank oder Bausparkasse an, deine Zinsgewinne – also die Zinsen, die du für das Guthaben deines Bausparvertrages erhältst – nicht automatisch zu versteuern. Denn: Bis zur Grenze von 1.000 Euro (Ledige) und 2.000 Euro (Verheiratete) sind diese Zinserträge steuerfrei, wenn du dies beantragst.
Generell werden die Guthabenzinsen deines Bausparvertrages als Kapitalerträge versteuert – meist mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit einem Freistellungsauftrag stellst du diese Kapitalerträge bis zu gewissen Grenzen steuerfrei. Wenn du deine Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken verteilst, solltest du die Höchstgrenzen im Blick behalten. Denn die Summe der vergebenen Freistellungen darf maximal so hoch wie der gesetzliche Gesamtfreibetrag sein – also 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Ehepartner/eingetragene Lebenspartnerschaften. Die optimale Aufteilung der einzelnen Anträge mit Blick auf die erwarteten Zinserträge besprichst du am besten mit der Beraterin oder dem Berater deiner Sparkasse oder LBS.
Als Verheiratete könnt ihr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen – bis zu einer maximalen Höhe von 2.000 Euro. Entscheidet ihr euch für eine Einzelveranlagung, reicht jeder Ehepartner jeweils einen eigenen Antrag ein. Im Fall einer Scheidung, teilt ihr diese Änderung eurer Lebenssituation, eurem Finanzinstitut mit – und stellt einen neuen Antrag mit den aktualisierten Informationen.
Du bestimmst selbst, wie lange dein Freistellungsauftrag gültig sein soll. Du kannst ihn befristet erteilen – dann gilt er vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres. Unbefristete Anträge gelten in der gegebenen Form so lange, bis du Änderungen oder Anpassungen vornimmst. Grundsätzlich gilt der Antrag erst ab dem Jahr, in dem er gestellt wird.