FAQ der LBS NordWest zu deiner Kritik oder Anregung

Wie kannst du dich beschweren oder Verbesserungen anregen?

Entweder du rufst uns direkt an, nutzt das digitale Beschwerdeformular oder sendest uns einen Brief oder ein Fax:

LBS Landesbausparkasse NordWest
Kattenbrookstrift 33, 30539 Hannover
Telefon: 0511 926-6099
Fax: 0511 926-6001

LBS Landesbausparkasse NordWest
Himmelreichallee 40, 48149 Münster
Telefon: 0251 412–3554
Fax: 0251 412-5402  

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Deine Beschwerde oder Anregung bearbeiten wir schnellstmöglich. Dazu prüfen wir dein Anliegen und holen gegebenenfalls weitere Stellungnahmen (z. B. von einem Berater) ein. Sollte die Bearbeitung länger dauern, geben wir dir einen Zwischenbescheid.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann es vorkommen, dass wir dir nicht auf dem von dir gewählten Kommunikationsweg (z. B. E-Mail), sondern per Post antworten.

Wie kann ich die Bearbeitung der Beschwerde oder Anregung beschleunigen?

Du hilfst uns sehr, wenn du direkt folgende Angaben machst:

Welche alternativen Beschwerdemöglichkeiten hast du?

Sollte es einmal vorkommen, dass keine Einigung erzielt werden kann, hast du die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten. Um Meinungsverschiedenheiten zwischen dir und der LBS einvernehmlich zu klären, nimmt die LBS seit dem 01.11.2011 am Ombudsmann-Verfahren des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) teil. Der Ombudsmann, ein unabhängiger und neutraler Streitschlichter, vermittelt zwischen den Parteien und hilft, eine Lösung zu finden.

An die Schlichtungsstelle (Ombudsmann-Verfahren) kannst du dich kostenlos wenden unter:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Verbraucherschlichtungsstelle
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Telefon 030 8192-295
Telefax 030 8192-299
Internet: www.voeb.de  

Die Beschwerde ist in Textform mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts und allen zum Verständnis erforderlichen Unterlagen einzureichen. Der genaue Ablauf ist in der Verfahrensordnung festgelegt. Weitere Informationen und die aktuelle Verfahrensordnung findest du auf den Seiten des VÖB.